Medizinischer Dienst MD
Grundsätzliche Fragen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit werden im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) geklärt. Hier werden PatientenvertreterInnen beratend tätig.
Derzeit sind alle Plätze belegt.
Aufgaben der Medizinischen Dienste
Die Aufgaben der Medizinischen Dienste sind vielfältig: Pflegebegutachtung: Die Medizinischen Dienste prüfen, welchen Pflegegrad ein Antragssteller in Pflegeversicherung erhält Pflegequalität: Die Medizinischen Dienste prüfen in einer Personenstichprobe, ob medizinische Anforderungen erfüllt und Körperpflege und Ernährung angemessen sind. Diese Prüfungen fließen dann auch in den sog. kürzlich überarbeiteten „Pflege-TÜV“ ein Krankenhausabrechnung: […]
Mehr LesenVeröffentlicht am: 02.03.2020
Patientenbeteiligung bei den Medizinischen Diensten (Früher: MDKen)
Durch das MDK-Reformgesetz sollen die Medizinischen Dienste künftig unabhängiger von den gesetzlichen Krankenkassen werden. Neben der Umgestaltung in eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts soll insbesondere auch eine Patientenbeteiligung in den Verwaltungsräten die Neutralität und Unabhängigkeit der MD befördern. Insoweit erhielten die maßgeblichen Patientenorganisationen auf Landesebene das Recht, 5 stimmberechtigte Patientenvertreter […]
Mehr LesenVeröffentlicht am: 02.03.2020
MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei medizinischen und pflegerischen Fragen. Der MDK ist föderal organisiert, das heißt in jedem Bundesland gibt es normalerweise einen MDK. Eine Ausnahme bildet NRW. Dort sind der MDK Nordrhein und der MDK Westfalen-Lippe angesiedelt. Sie kennen den MDK wahrscheinlich […]
Mehr LesenVeröffentlicht am: 28.10.2016