Gremien in NRW


Bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung prallen sehr unterschiedliche Interessen aufeinander: Es geht um qualitativ gute und sichere medizinische Versorgung, wirtschaftlich zu verwendende Mittel aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten, Verdienstinteressen von Leistungserbringern (Krankenhäuser, Ärzte*innen, etc.) und Industrie und vieles mehr.

Um eine optimale Versorgung zu organisieren, werden verschiedene Gremien eingesetzt, die Teilbereiche verhandeln und regeln sollen. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Gremien, die sich mit der Gesundheitsversorgung beschäftigen und in denen Patient*innen mitwirken.

Ganz grob lassen diese sich in fünf Gruppen unterteilen:

Bedarfsplanung, Qualitätssicherung,  Krankenhausplanung, Gesundheitskonferenzen, Ethikkommissionen.

 

Womit beschäftigt sich die Bedarfsplanung?

Wie viele Haus-oder Fachärzt*innen soll es in einer Region geben? Wieviele sind genug, wo gibt es einen Mangel an Ärzt*innen? Wo kann sich ein Mediziner niederlassen?

Dies regelt die Bedarfsplanung. Sie beschäftigt sich mit der Verteilung der Ärzte je Planungsregion und stellt die ambulante, wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung sicher (Sicherstellungsauftrag). 

Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch 5 (SGB V §99), Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Zulassungsverordnung (ZVO)

Folgende Gremien regeln die Bedarfsplanung auf Landesebene (KV NO und KV WL):

Auf der Seite der KV NO finden Sie weitere Informationen zur Bedarfsplanung.

Auf der Seite der KV WL finden Sie weitere Informationen zur Bedarfsplanung.

 

Womit beschäftigt sich die Qualitätssicherung?

Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem sollte standardmäßig die Qualität seiner Arbeit reflektieren. Nur so ist gewährleistet, dass im alltäglichen pflegerischen und ärztlichen Handeln keine vermeidbaren Fehler passieren und der aktuelle Erkenntnisstand in der Medizin berücksichtigt wird. Voraussetzung dafür ist die Definition von Standards und die Messung der Erfüllung bzw. der Abweichung von diesen Standards. Dies leistet die Qualitätssicherung. Pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Pflege auf der Intensivstation oder eine Operation am Blinddarm, werden im Hinblick auf verschiedene Qualitätsaspekte beschrieben, die tatsächlichen Tätigkeiten dokumentiert und später von einer externen Instanz überprüft.

Folgende Gremien gibt es in der Qualitätssicherung:

  • Landesarbeitsgemeinschaft Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (LAG DeQS)

 

Womit beschäftigt sich die Krankenhausplanung?

Die Bundesländer in Deutschland müssen eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Sie sind verantwortlich für die Planung einer ausreichenden Anzahl und Größe von eigenverantwortlich wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhäusern. Dazu muss in jedem Bundesland der regionale Bedarf festgestellt und ausreichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz regelt Grundsätze auf der Bundesebene, danach regeln landeseigene Gesetze weitere Rahmenbedingungen wie z.B. den sog. Krankenhausplan und es werden Investitionsprogramme aufgestellt. (links)

Folgende Gremien sind unter der Krankenhausplanung zusammen zu fassen:

 

Womit beschäftigen sich Gesundheitskonferenzen?

Gesundheitskonferenzen kann jedes Bundesland freiwillig einrichten – oder eben nicht. In NRW gibt es seit 1998 Gesundheitskonferenzen in jeder Kommune (kommunale Gesundheitskonferenz) und eine Landesgesundheitskonferenz.

Geregelt wird dies im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

 

Womit beschäftigen sich Ethikkommissionen?

Die meisten Ethikkommissionen beschäftigen sich mit der Frage, ob das Vorhaben einer Studie aus ethischen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist. Sie sind angesiedelt bei Universitätskliniken oder bei Ärztekammern.

Ethikkommissionen beziehen Stellung zu Aspekten wie: Ist der Forschungsansatz angemessen? Wissen wir schon genug über das Forschungsthema? Ist die Vergleichstherapie angemessen gewählt? Entspricht das Studiendesign der Fragestellung?

Außerdem gibt es in NRW ein spezielle Ethikkommission (die PID- Ethikkommission), die sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Embryo genetisch untersucht wird, bevor es in den Mutterleib eingepflanzt wird.

In vielen Krankenhäusern gibt es zudem Ethikkomitees, die einberufen werden um Entscheidungen über die Behandlung oder den Abbruch von Behandlungen bei Patient*innen zu treffen.