Arbeitsaufwand


So unterstützen wir Sie in Ihrer Gremienarbeit

Wie hoch ist der Arbeitsaufwand in den Gremien?

Der Arbeitsaufwand ist abhängig von dem Gremium, in dem Sie tätig sind. Eine generelle Aussage für alle Gremien ist nicht möglich.

Die kommunale Gesundheitskonferenz tagt zum Beispiel ein- bis zweimal jährlich. Sie können in Arbeitsgruppen tätig werden, wenn Sie ein Thema besonders interessiert. Die Zulassungs- und Berufungsausschüsse, die Landesausschüsse nach §90 und die erweiterten Landesausschüsse §116b tagen in der Regel einmal im Monat. Hinzu kommen die Vor- und Nachbereitung der Treffen und die Vernetzung mit anderen Patientenvertretern und –vertreterinnen. 

 

Bekomme ich eine Vergütung?

Als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter sind Sie ehrenamtlich tätig.

In den Zulassungs- und Berufungsausschüssen, dem Landesgremium nach §90a und den Landesausschüssen erhalten Sie eine Reisekostenvergütung, Verdienstausfall (evtl. für den Arbeitgeber) sowie eine Aufwandsentschädigung.

In der kommunalen Gesundheitskonferenz oder der Landesgesundheitskonferenz arbeiten Sie unentgeltlich und erhalten weder einen Aufwandsentschädigung noch Reisekosten.

 

Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung für meine Arbeit in der Patientenvertretung?

Die Arbeit in der Patientenvertretung ist manchmal nicht ganz einfach, da komplexe Themen in den Ausschüssen und Gremien besprochen werden. Deshalb ist die Vernetzung mit anderen Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern von großer Bedeutung.

Informationen erhalten Sie auch bei der Organisation, die Sie entsendet hat oder bei der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenvertretung in NRW.

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