Häufige Fragen


Kurz und knapp: Häufige Fragen 

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufigen Fragen, die wir kurz und knapp, aber verständlich, für Sie zusammengestellt haben. 

Falls Ihre Frage nach diesem FAQ noch nicht beantwortet ist, dann können Sie sich gerne persönlich an uns wenden.

Was finde ich auf dieser Seite?

Diese Seite ist ein Informationsangebot der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle zur Patientenbeteiligung NRW. Sie finden hier Informationen rund um die Patientenvertretung in NRW und ihren Beteiligungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ist mit Patientenbeteiligung gemeint?

Entscheidungen im Gesundheitswesen werden zwischen den Vertreter*innen, der Kostenträger (dem GKV-Spitzenverband), den Listungsanbietern (den kassenärztlichen und kantenzahnärztlichen Vereinigungen) und der deutschen Krankenhausgesellschaft getroffen. Mit der Verabschiedung des GKV-Modernisierungsgesetzes (2004) wurden die Türen für die Patientenbeteiligung auf Landes- und Bundesebene geöffnet. Seitdem müssen Selbsthilfeorganisationen, Patienten- und Verbraucherverbände an Entscheidungen beteiligt werden. In allen gesetzlich vorgeschriebenen Gremien dürfen Patientenvertreter*innen aber lediglich mitgeraten und nicht mitentscheiden.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenbeteiligung und Patientenvertretung?

Patientenvertretung: Sind all die Organisationen, die auf Grundlage der Patientenbeteiligungsverordnung zur Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe als maßgebliche Organisationen nach $140f SGB V anerkannt sind.
Patientenbeteiligung: Dies meint die Einbindung von Organisationen und Individuen in Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse von z.B. der Politik. Im Jahr 2004 wurden erstmals Beteiligungsrechte der Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten verankert. Dies stellt §140f SGB V dar. 

Wie werde ich Patientenvertreter*in?

Die Arbeit als Patientenvertreter*in in den Landesausschüssen, Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen setzt voraus, dass Sie auf einem formalen Weg dafür vom Koordinierungsausschuss für Patientenbeteiligung in NRW (KooA) benannt werden. Für die Benennung klären Sie gemeinsam mit der Koordinierungsstelle, ob Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und welches Gremium für Sie in Frage kommt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

In welchen Gremien kann ich als Patientenvertreter*in aktiv werden?

In Nordrhein-Westfalen können Sie in den Gremien der Bedarfsplanung und Qualitätssicherung sowie weiteren ausgewählten Gremien als Patientenvertreter*in aktiv werden.
Einen Überblick über sämtliche Gremien finden Sie hier.

Was ist die Koordinierungs- und Vernetzungsstelle?

Die Koordinierungs- und Vernetzungsstelle in NRW ist eine landesweite Anlaufstelle zur Stärkung und Vernetzung der Patientenbeteiligung. Sowohl für die meist ehrenamtlichen Patientenvertreter*innen, als auch diejenigen, die es noch werden möchten. Auch andere Akteure im Gesundheitswesen und Interessierte rund um das Thema Patientenbeteiligung und Patientenvertretung können sich an die Stelle wenden.
Hier finden Sie mehr Informationen zu der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen können Sie sich gerne an folgende Personen der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle wenden:

Jan Kaßner
Referent der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle
Tel.: 0221 – 276 29 62
Mobil: 0152-53548880
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 08:30-16:30 Uhr; Freitag: 08:30-14:00 Uhr
E-Mail: jan.kassner@patientenbeteiligung.de

Anna Thämmig
Projektmitarbeiterin
Tel: 0221 – 276 29 62
Telefonische Erreichbarkeit: Montag & Freitag 08:00-14:00 Uhr, Mittwoch 08:00-17:00 Uhr
E-Mail: nrw@patientenbeteiligung.de

Eileen Hube/ Annamaria Kofler
Studentische Mitarbeiterinnen
Tel: 0221 – 32 87 24
E-Mail: buero@patientenbeteiligung.de

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