Aufgaben der Medizinischen Dienste

Veröffentlicht am: 02.03.2020 | Gremium: Medizinischer Dienst MD | Keine Kommentare »


Die Aufgaben der Medizinischen Dienste sind vielfältig:

  1. Pflegebegutachtung: Die Medizinischen Dienste prüfen, welchen Pflegegrad ein Antragssteller in Pflegeversicherung erhält
  2. Pflegequalität: Die Medizinischen Dienste prüfen in einer Personenstichprobe, ob medizinische Anforderungen erfüllt und Körperpflege und Ernährung angemessen sind. Diese Prüfungen fließen dann auch in den sog. kürzlich überarbeiteten „Pflege-TÜV“ ein
  3. Krankenhausabrechnung: Die Medizinischen Dienste prüft im Auftrag der Krankenkassen ausgewählte Abrechnungsfälle; auf die Versicherten hat dies nur mittelbaren Einfluss: Zum einen senken natürlich Beanstandungen von Klinikrechnungen die allgemeinen Kosten und sind damit beitragsrelevant. Andererseits können natürlich Beanstandungen von Klinikrechnungen dazu führen, dass Kliniken unter Druck geraten und sich auf ihre „Cash Cows“ konzentrieren und weniger lukrative Bereiche vernachlässigen.
  4. Unterstützung von Patient*innen bei Behandlungsfehlern: Die Medizinischen Dienste unterstützen Patient*innen durch Gutachten beider Klärung, ob bei ihnen ein Behandlungsfehler stattgefunden hat.
  5. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im ambulanten Bereich: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind diagnostische und therapeutische Verfahren, deren Nutzen medizinisch noch nicht durch den GBA geklärt wurde. Aus diesem Grunde sind sie grundsätzlich nach § 135 SGB V nicht erstattungsfähig. Der MDK prüft im Auftrag der Krankenkasse, ob in Ausnahmefällen die Anwendung dennoch medizinisch empfohlen werden kann.
  6. Hilfsmittel: Für die Bewilligung von Hilfsmitteln sind zwar die Krankenkassen; häufig nimmt jedoch der Medizinische Dienst dieentscheidende Weichenstellung vor: Er kann von den Krankenkassen damit beauftragt werden, die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels zu überprüfen.
  7. Rehabilitation: Die Medizinischen Dienste nehmen sozialmedizinisch Stellung zu den Erfolgsaussichten verordneter rehabilitativer Maßnahmen.
  8. IGEL- Monitor: Der Medizinische Dienst Bund bewertet IGEL-Leistungen auf ihren Nutzen und Schaden für Patient*innen
  9. In Zukunft Richtlinien: Bisher wurden viele Richtlinien im Bereich der Pflege durch den GKV-Spitzenverband verabschiedet (mit Beteiligung der Patientenvertretung). Dies betrifft beispielsweise die Richtlinie zur Dienstleistungsorientierung der Medizinischen Dienste. In Zukunft werden diese Richtlinien vom Medizinischen Dienst Bund verabschiedet werden (ebenfalls mit Beteiligung der Patientenvertretung).

Quelle: B.A.G Selbsthilfe