Medizinischer Dienst MDK
Grundsätzliche Fragen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit werden im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) geklärt. Hier werden PatientenvertreterInnen beratend tätig.
MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei medizinischen und pflegerischen Fragen. Der MDK ist föderal organisiert, das heißt in jedem Bundesland gibt es normalerweise einen MDK. Eine Ausnahme bildet NRW. Dort sind der MDK Nordrhein und der MDK Westfalen-Lippe angesiedelt. Sie kennen den MDK wahrscheinlich […]
Mehr LesenVeröffentlicht am: 28.10.2016
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