Zulassungs- & Berufungsausschuss


Im fünften Sozialgesetzbuch ist verankert, dass Patientinnen und Patienten in besonderen Fällen auch in den Zulassungsausschüssen vertreten sein müssen. Die Zulassungsausschüsse (§96, SGB V) sind ein Gremium der Landesverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Zulassungs- und Berufungsausschüsse beschäftigen sich mit Fragen der Bedarfsplanung und der Zulassung von ÄrztInnen, ZahnärztInnen und PsychotherapeutInnen.





Reform der Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen vorgelegt

Düsseldorf. In Zukunft sollen medizinische Leistungen durch eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung verbessert werden, denn Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann will die Krankenhausplanung in seinem Land umstrukturieren. Grundlage ist ein Gutachten von dem Gesundheitsökonom Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin. Mit dem Ziel, dass Überkapazitäten abgebaut und Planungen genauer gemacht werden können. […]

Mehr Lesen

 Veröffentlicht am: 12.10.2020