Patientenfürsprecher*nnen


Patientenfürsprecher*nnen setzen sich ehrenamtlich ein, wenn es Probleme gibt zwischen Ärzt*innen und Patient*innen gibt. Um die Anliegen von Patient*innen kümmern sie sich als unabhängige und neutrale Vertreter*innen. Je nach Wunsch der Patient*innen behandeln Patientenfürsprecher*innen die vorgetragenen Anliegen vertraulich und wenden sich vermittelnd an die betroffene Abteilung der Klinik. Somit sind sie eine unabhängige Beschwerdestelle in Krankenhäusern.

Schauen Sie sich den Beitrag der WDR Lokalzeit Düsseldorf an und erfahren Sie mehr über die Arbeit von Maria Sondermann, langjährige Patientenfürsprecherin im Uniklinikum Düsseldorf. (Mit dem Klick aufs Bild gelangen Sie zur Website, wo Sie die mp4-Videodatei öffnen können, der Beitrag dauert ca. 4 min)





PatientenfürsprecherInnen

FürsprecherInnen für die PatientInnen im Krankenhaus Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestruktur ist in Krankenhäusern gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 Krankenhausgestaltungsgesetz). Diese Aufgaben übernehmen die PatientenfürsprecherInnen.

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 Veröffentlicht am: 28.07.2016