Landesausschuss


Landesausschüsse stellen Über- und Unterversorgung fest

Landesausschüsse sind, ähnlich wie die Zulassungsausschüsse, Gremien der Bedarfsplanung. Sie werden aus Vertreterinnen und Vertreter der Ärzte- und Psychotherapeutenkammer und der Krankenkassen besetzt. Sie übernehmen dabei übergreifende Koordinierungsaufgaben, wie zum Beispiel die Zulassungssteuerung oder die Berechnung der notwendigen Arztsitze pro Bezirk. Der Landesausschuss stellt auch Über- und Unterversorgung fest, kann Maßnahmen empfehlen und Zulassungsbeschränkungen verordnen. Im Landesausschuss nach §90 gibt es neben einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, neun VertreterInnen der Ärzte und neun VertreterInnen der Krankenkassen. Die Zahl der PatientenvertreterInnen darf die Anzahl der VertreterInnen der Krankenkassen nicht überschreiten.

Der erweiterte Landesausschuss befasst sich mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Der erweiterte Landesausschuss befasst sich mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§116b). Dabei geht es insbesondere um die Behandlung schwer therapierbarer, komplexer und seltener Erkrankungen für die eine spezielle fachärztliche Qualifikation notwendig ist. Dazu gehören Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Tuberkulose und HIV/AIDS. Grundsätzlich sollen sowohl ambulant tätige VertragsärztInnen als auch Krankenhausärzte an der (ambulanten) Versorgung dieser Patientengruppen teilnehmen dürfen. Patientenvertreter und Patientenvertreterinnen dürfen bei Entscheidungen zu ärztlichen Zulassung von spezialfachärztlichen Angeboten mitberaten.

Die Landesausschüsse im Einzelnen: 
  • Landesausschuss Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV-No) und erweiterter Landesausschuss
  • Landesausschuss KW-WL und erweiterter Landesausschuss Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KV-WL)
  • Landesausschuss Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-No)
  • Landesausschuss Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZV-WL)




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