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Am 3. November diskutierten auf der Jahrestagung der Patientenbeteiligung NRW

  • Patientenvertreter*innen,
  • Selbsthilfe-Aktive,
  • Engagierte aus Sozialverbänden und
  • weitere Interessierte

im Dortmunder Reinoldinum sowie digital die Frage, ob derzeit die Bedarfe von Patient*innen ausreichend politisch Berücksichtigung finden. Hierfür wurden am Vormittag in Workshops Fragen und Forderungen zu den Themen

  • Überleitungsmanagement in der Versorgung
  • Neue Krankenhausplanung in NRW
  • Gesundheitskompetenz von Gesundheitseinrichtungen
  • Vom Gewinnstreben zur Gemeinwohlorientierung

gemeinsam erarbeitet. Die Themenauswahl basierte auf Gesprächen mit kommunal engagierten Patientenvertreter*innen im Rahmen der Regionalen Patientenforen der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung NRW. Am Nachmittag stellten sich die gesundheitspolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen von SPD (Thorsten Klute), GRÜNE (Meral Thoms) und FDP (Susanne Schneider) den Fragen und Forderungen der Engagierten. Die Workshop-Moderator*innen machten auf die häufige Diskrepanz von rechtlich fixiertem Ideal und den kritischen Zuständen in der Praxis aufmerksam. Die Politiker*innen betonten, dass bereits einiges politisch geschehe, dies aber nicht ausreiche, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Sie zeigten sich offen für die diskutierten Bedarfe und boten an, hierzu im Austausch zu bleiben.

Der ausführliche Bericht zur Jahrestagung wird demnächst auf der Website der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle veröffentlicht.

Am 21. Oktober diskutierten Engagierte aus den Selbsthilfe- und Patientenorganisationen in NRW Möglichkeiten, die Barrierefreiheit von Arztpraxen gegenüber Verantwortlichen aus dem Gesundheitswesen zu artikulieren. Die Veranstaltung baute dabei auf den Ergebnissen einer digitalen Grundlagen-Fortbildung des Koordinierungsausschusses NRW und der Koordinierungsstelle vom 28. September auf. Zunächst reflektierten die Teilnehmenden die Ergebnisse der digitalen Fortbildung und überlegten, wie die dort formulierten Forderungen umgesetzt werden können. Hierbei identifizierten die Teilnehmenden neben notwendigen politischen Reformen zwei Ansatzpunkte, bei denen sie selbst aktiv werden können: Zum einen können die Engagierten Ärzt*innen in deren Sprechstunden auf die mangelnde Barrierefreiheit ihrer Arztpraxen ansprechen. Zum anderen sollten Kanäle in die Gremien der Bedarfsplanung genutzt werden, damit die Verantwortlichen für die Barrierefreiheit sensibilisiert werden. In daran anschließenden Rollenspielen simulierten die Teilnehmenden Gesprächssituationen sowohl in Arztpraxen als auch in Zulassungsausschüssen, um sich rhetorisch auf den Austausch mit den professionell Tätigen vorzubereiten.

Von August bis Oktober dieses Jahres fanden die Regionalen Patientenforen der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung NRW statt. Auf diesen diskutierten Patientenvertreter*innen und Interessierte über ihre Ideen für das kommunale Gesundheitswesen sowie die Themen, die die kommunale Patientenvertretung derzeit beschäftigten. Auf den diesjährigen Patientenforen waren viele neue Gesichter dabei, und damit auch neue Impulse für das Gesundheitswesen. Ein Netzwerk-Speeddating erlaubte es den Teilnehmenden, sich kennenzulernen und gemeinsam an ihren Ideen zu arbeiten. In Workshop-Diskussionen wurden die Ideen und Themen konkretisiert und durch Inputs zu aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik und zu den Möglichkeiten, die Ideen politisch zu artikulieren, ergänzt. Die Berichte zu den fünf Patientenforen finden Sie hier:

Die Regionalen Patientenforen gibt es seit 2022. Sie richten sich insbesondere an Engagierte aus den Kommunalen Gesundheitskonferenzen, den Konferenzen Alter und Pflege, den Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften, an Patientenfürsprechende, Selbsthilfe-Aktive und Engagierte aus Senioren- und Inklusionsbeiräten. Die Regionalen Patientenforen sollen zur Förderung des interkommunalen Informations- und Erfahrungsaustauschs von lokal engagierten Patientenvertreter*innen beitragen. 2023 ist für jeden Regierungsbezirk in NRW ein digitales Patientenforum sowie eine Variante in Präsenz vorgesehen. Ausgewählte Ergebnisse der Regionalen Patientenforen werden auf der Jahrestagung der Patientenbeteiligung NRW am 3. November 2023 im Reinoldinum in Dortmund eingebunden.

Seit 2021 ist die Koordinierungs- und Vernetzungsstelle Patientenbeteiligung NRW bereits auf Facebook aktiv, um über die Veranstaltungen der Patientenbeteiligung NRW zu informieren und sich mit anderen Akteuren zu vernetzen. Nun gibt es uns auch auf Instagram! Hier sollen neue Zielgruppen für die Patienteninteressen im Gesundheitswesen sensibilisiert werden. Ergänzend zu den bisherigen Social-Media-Aktivitäten werden zukünftig auf beiden Kanälen Informationen zu den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen sowie Infos zu aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen zur Verfügung gestellt. Schauen Sie doch mal digital vorbei und hinterlassen Sie uns einen Like!

Am 28. September diskutierten rund dreißig Engagierte aus Gremien mit Patientenvertretung, der Selbsthilfe und anderen Patientenorganisationen auf einer digitalen Veranstaltung der Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung NRW und des Koordinierungsausschusses NRW über die Möglichkeiten, die Barrierefreiheit von Arztpraxen zu stärken.

Lisa Jacobi (LAG Selbsthilfe NRW) und Carsten Ohm (VdK NRW) skizzierten zunächst in ihrem Input die rechtlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit. Insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention fixiert die obligatorische Sicherstellung der Barrierefreiheit in medizinischen Einrichtungen. Das fünfte Sozialgesetzbuch greift die Konvention in Teilen auf, indem beispielsweise Sozialleistungen in barrierefreien Räumen ausgeführt werden müssen. Nicht zufriedenstellend ist jedoch, dass Barrierefreiheit häufig nicht vollumfänglich betrachtet wird. Ein Kriterienkatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betrachtet nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Barrieren, wobei eine Novellierung der entsprechenden Richtlinie 2024 in Kraft treten soll, die wesentlich differenzierter ausfällt. Problematisch bleibt, dass die freiwillige Selbstauskunft von Arztpraxen zu deren Barrierefreiheit von vielen Praxen nicht vorgenommen wird. Bei der Selbstauskunft besteht zudem das Risiko, dass die Praxen die Barrierefreiheit nicht realistisch einschätzen. So sind de facto viele Praxen nicht ausreichen barrierefrei.

Dr. Monika Rosenbaum (Netzwerkbüro Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung) führte die drastischen Konsequenzen aus mangelhafter Barrierefreiheit in der gynäkologischen Versorgung vor Augen. Aufgrund der nicht gegebenen Barrierefreiheit vieler gynäkologischer Praxen haben viele Frauen mit Behinderungen noch nie einen Frauenarzt aufsuchen können. Eine große Hürde sind die gynäkologischen Stühle, für die es in den meisten Praxen kein barrierefreies Pendant für Rollstuhlfahrerinnen gibt. Dabei hat jedes Mädchen und jede Frau ein Recht auf Aufklärung und frauenärztliche Versorgung. Dies beinhaltet unter anderem das Recht auf Vorsorge, Beratung, Verhütung und Familienplanung.

Kerstin Hagemann (Patienten-Initiative e.V.) stellte anschließend eine mögliche Vorgehensweise zur standardisierten Erfassung der Merkmale zur Barrierefreiheit von Arztpraxen vor. Im Rahmen des zu Beginn von der AOK finanzierten Projekts „Barrierefrei. Wir sind dabei“ entwickelte die Patienten-Initiative einen umfassenden Kriterienkatalog zu den Bedarfen von Menschen mit Behinderung in der ambulanten Versorgung. Der Katalog wurde dann mit den Verbänden der Selbsthilfe und Selbstvertretung abgestimmt. Daraus wurde im Anschluss eine Checkliste konzipiert, mit der Arztpraxen besucht und die konkreten Bedingungen der Barrierefreiheit erfasst wurden. Das war keine Bewertung, sondern eine detaillierte Bestandsaufnahme, sodass Personen mit Behinderung die für sie passende Praxis finden konnten. Die erfassten Informationen sind in einer WebApp veröffentlicht worden. Die Arztpraxen erhielten während des Besuchs und mit der Zusammenfassung der Ergebnisse Hinweise für Verbesserungsmaßnahmen. Die Akquise von Praxen war mühsam und zeitintensiv. Ärzt*innen erklärten, dass sie kein Interesse an der Versorgung von Patient*innen mit Behinderung hätten. Andere taten das engagiert und wollten weitere Aufmerksamkeit vermeiden, um nicht weitere Patient*innen „anzulocken“. Von der Kooperation mit der KV Hamburg ab 2021 versprach sich die Patienten-Initiative eine höhere Beteiligung, diese Erwartung wurde nicht erfüllt. Mangels einer ausreichenden Unterstützung wurde das Projekt zum April 2023 beendet. Bis dahin waren rund 260 Praxen der gelisteten 4000 Arztpraxen in Hamburg besucht worden, nicht alle Ärzt*innen stimmten nachher der Veröffentlichung in unserer App zu. Das Projekt hat aufgezeigt, dass eine umfassende Erfassung der Merkmale zur Barrierefreiheit bei der Bereitstellung entsprechender Ressourcen möglich ist. Die Veröffentlichung der Zugangsbedingungen für Arztpraxen muss verpflichtend werden, die Angaben sind dabei auf Vollständigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden mögliche Handlungsoptionen der Engagierten aus den Selbsthilfe- und Patientenorganisationen diskutiert, mit denen die Barrierefreiheit eingefordert werden kann. Jan Kaßner (Koordinierungs- und Vernetzungsstelle Patientenbeteiligung NRW) ging hierfür zunächst auf die Möglichkeiten der Patientenvertretung in den Gremien der Bedarfsplanung ein. Laut Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sollte Standard sein, die Barrierefreiheit sowohl in der Darstellung der Versorgungslandschaft in den Bedarfsplänen als auch bei der konkreten Zulassung von Vertragsärzt*innen zu berücksichtigen. De facto ist dies jedoch nicht der Fall, wie die Patientenvertreter*innen immer wieder feststellen müssen. Mangels Stimmrecht in den Gremien sowie ungenauen, lückenhaften rechtlichen Rahmenbedingungen ist es daher schwierig, die Barrierefreiheit einzufordern. Dennoch gibt es einige Optionen: So kann beispielsweise bei der Erstellung der Bedarfspläne in den Landesausschüssen ein zusätzlicher Versorgungsbedarf mangels ausreichend barrierefreier Praxen angesprochen werden.

Abschließend diskutierten die Teilnehmenden notwendige nächste Schritte auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit von Arztpraxen:

  • Gespräche mit den Ärzt*innen vor Ort tragen dazu bei, diese für die Barrierefreiheit zu sensibilisieren. Gleichzeitig bedarf es entsprechender Schulungsangebote für die Ärzt*innen.
  • Die Verantwortung für Veränderungen kann nicht bei den einzelnen Menschen mit Behinderungen liegen.
  • Finanzielle Anreize für die Ärzt*innen sind wichtig, um diese zum Ausbau der Barrierefreiheit zu motivieren.
  • Notwendig ist eine verpflichtende Selbstauskunft der Ärzt*innen. Die bisherige freiwillige Auskunft der Ärzt*innen reicht nicht aus. Gegebenenfalls müssen die Ärzt*innen sanktioniert werden.
  • Befürwortet werden von den Teilnehmenden Ausgleichsabgaben von Ärzt*innen, wenn diese nicht genügend Menschen mit Behinderungen aufnehmen.
  • Insbesondere dort, wo Unterversorgung droht, müssen die bestehenden Arztpraxen barrierefrei gestaltet sein, um allen Menschen im unterversorgten Planungsbereich den Zugang zur Versorgung sicherzustellen.
  • Die Öffentlichkeit muss stärker für das Thema sensibilisiert werden. Hierfür müssen konkrete Erlebnisberichte von Betroffenen gesammelt und veröffentlicht werden.
  • Es bedarf klarer rechtlicher Vorgaben und einer konsequenten Umsetzung aller Verantwortlichen, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung und der Betreiber*innen von Arztpraxen. Trotz der rechtlichen Gemengelage muss festgehalten werden, dass für Menschen mit Behinderung die vertragsärztliche Versorgung nicht im gleichen Maße sichergestellt ist wie für nicht-behinderte Menschen und Deutschland als Vertragsstaat und die mit dem Sicherstellungsauftrag betrauten Kassenärztlichen Vereinigungen damit gegen geltendes Recht verstoßen. Die Patientenvertretung benötigt für die notwendigen Änderungen bessere Einflusskanäle: Auf Bundesebene im Rahmen der Gesetzgebung, und auf Landes- und Regionalebene bei der konkreten Gestaltung der Bedarfsplanung.

Den Beitrag können Sie auch als Pressemitteilung nachfolgend abrufen: Pressemitteilung Veranstaltung Barrierefreie Arztpraxen einfordern

Vom 13. bis 16. September fand die internationale Fachmesse für Rehabilitation und Pflege (Reha Care) statt. Die Koordinierungsstelle war am 14. September vor Ort, um sich über die aktuellen Entwicklungen in den Selbsthilfe- und Sozialverbänden in NRW zu informieren und sich mit Kooperationspartner*innen des Projekts zu gemeinsamen Vorhaben auszutauschen.

Am 24. und 28. August lud die Koordinierungsstelle Patientenvertreter*innen aller Couleur zu Regionalen Patientenforen in Münster und Bielefeld ein. Hierbei konnten sich Engagierte aus den Kommunalen Gesundheitskonferenzen, den Konferenzen Alter und Pflege, den Senioren- und Inklusionsbeiräten, der Selbsthilfe, die Patientenfürsprechenden und viele mehr im Rahmen eines „Netzwerk-Speed-Datings“ vernetzen und gemeinsame Themen identifizieren, die in Workshops vertieft diskutiert wurden. Ergänzt wurde das Programm durch Inputs zu Möglichkeiten der Beteiligung abseits der klassischen Gremienarbeit sowie aktuellen gesundheitspolitischen Themen auf Landes- und Bundesebene.

Regionales Patientenforum Bielefeld
Regionales Patientenforum Münster

Am 18. August waren die Gesundheitsläden Bremen, München, Köln inklusive der Koordinierungsstellen sowie die Koordinierung der Patientenvertretung in Berlin zu einem Austausch bei der Stabsstelle Patientenbeteiligung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Gast. Neben dem Kennenlernen der jeweils anderen Akteure wurden Schnittstellen in der Arbeit ausgelotet und mögliche Kooperationen, z.B. im Bereich Fortbildung, erörtert. Die beteiligten Stellen wollen im regelmäßigen Austausch bleiben und sich zu den eigenen Angeboten enger vernetzen.

 

Sowohl auf Bundesebene im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wie auch auf Landesebene in der Landesarbeitsgemeinschaft der Datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (LAG DeQS) engagieren sich Patientenvertreter*innen zur Sicherstellung der Qualität insbesondere von Krankenhäusern.
Am 28. Juni waren die Patientenvertreter*innen auf einer Fortbildung der Stabsstelle Patientenbeteiligung des G-BA dazu eingeladen, ihr Wissen zur Qualitätssicherung zu erweitern und ihre Erfahrungen zu teilen. Inputs zur historischen Entwicklung der Qualitätssicherung, der Verfahrensentwicklung und zum Umgang mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung standen auf der Agenda. Für NRW waren drei Patientenvertreter*innen und die Koordinierungsstelle bei der Fortbildung vertreten.
Ergänzend tauschte sich die Koordinierungsstelle am 18. September mit den Patientenvertreter*innen aus NRW auf einem digitalen Meeting zu den aktuellen Entwicklungen in den Gremien der LAG DeQS aus. Dabei wurden auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Patientenvertretung in anderen Bundesländern erörtert.

Am 19. Juni diskutierten Patientenvertreter*innen aus den Zulassungsausschüssen in NRW über die aktuellen Entwicklungen in den Zulassungsgremien für Vertragsärzt*innen. Neben den Möglichkeiten, die Barrierefreiheit von Arztpraxen thematisch aufzugreifen, standen auch organisatorische Fragen und Möglichkeiten des kontinuierlichen Austauschs auf der Tagesordnung.