Gefühle ins Recht setzen: Wann sind politische Emotionen (noch) demokratisch?

Veröffentlicht am: 01.08.2019 | Neuigkeiten | Keine Kommentare »


Es besteht heute in unserer Gesellschaft Konsens darüber, dass Politik nicht frei von Emotionen sein kann. Die Hoffnung auf eine von „allen irrationalen Gefühlen gereinigte, rein expertokratisch ausgerichtete oder von gänzlich rational gestimmten Bürgern hervorgebrachte Politik“ (Heidenreich 2013: 575) ist nicht realistisch. Fest steht, dass es in politischen Auseinandersetzungen, sprich in gesellschaftlichen „Willensbildungsprozessen“ nicht ausschließlich um Argumente geht.

Wie gehen wir also mit dieser Tatsache um, zum Beispiel beim Thema Krankenhausplanung?

Wenn Politik ohne Gefühle undenkbar ist, müssen wir uns fragen, welche Formen der Emotionalität einerseits demokratiegefährdend und welche Formen demokratischer Leidenschaft andererseits notwendig zum Funktionieren einer Demokratie und damit von Bürgerbeteiligung sind. Also, wie wütend dürfen wir sein, wenn Patienten*innen nicht zu ihren Rechten kommen?

Wissenschaftlich betrachtet gibt es drei Aspekte, die wir uns anschauen sollten:

  1. die Inhalte politischer Gefühle
  2. die Authentizität politischer Gefühle und
  3. den Bearbeitungsmodus, den Gefühle in der Politik erfahren.

Zu den Inhalten politischer Gefühle kann man sagen, dass es demokratische und weniger demokratische Gefühle gibt. Dabei gefährden Hass und Angst Demokratien, während Empörung, Empathie oder gar Liebe eine demokratische Kultur fördern können.

Authentizität politischer Gefühle meint, dass es verschiedene Absichten geben kann. Beispielsweise stellen totalitäre, autoritäre oder defekte Demokratien politische Gefühle systematisch durch Eliten künstlich her und fördern sie durch eine Staatsführung, oftmals im Interesse des eigenen Machterhalts. Hier steckt hinter Emotionalisierung das Interesse, die Bevölkerung zu manipulieren und gefügig zu machen.

Der „Bearbeitungsmodus“, den Gefühle in der Politik erfahren, entscheidet schließlich über die demokratische oder undemokratische Wirkung von Gefühlen. Empörung, Wut, Begeisterung oder Stolz sind alles legitime „emotionalen Ressourcen“ (Heidenreich 2013: 276) in einer Demokratie. Sie unterziehen sich jedoch dem Prozess einer demokratischen Rechtfertigung, zum Beispiel in Form von Bürgerinitiativen. In diesem politischen Prozess müssen sie sich auch bewähren.

Politische Emotionen können sich, genau wie politische Argumente auch, in der politischen Auseinandersetzung als unbegründet und daher „falsch“ erweisen. Der Prozess der politischen Auseinandersetzung ist also nicht nur ein Ringen um Interessen und Argumente, sondern auch ein Prozess der Überprüfung von Gefühlen. Demokratische Beteiligung und Partizipation verlangt von den Bürger*innen daher nicht nur eine Überprüfung der eigenen kognitiven Überzeugungen und die Bereitschaft dazuzulernen, sondern auch einen reiferen Umgang mit den eigenen politischen Emotionen. Hier müssen wir als Gesellschaft noch viel voneinander und miteinander lernen. Dies wird insbesondere bei den anstehenden Veränderungen in der Krankenhauslandschaft in NRW von Bedeutung sein, denn Fragen nach der Schließung oder Zusammenlegung von Krankenhäusern erhitzen die Gemüter der Bevölkerung und auch die „Gegenseite“ – wie auch immer die aussieht – versucht gezielt mit Emotionen ihre Interessen durchzusetzen.

Quelle: Gefühle ins Recht setzen: Wann sind politische Emotionen (noch) demokratisch? In: Zeitschrift für Politikwissenschaft 23. Jahrgang (2013) Heft 4, S. 575-583

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