Koordinierungsausschuss


Auf Bundesebene haben die maßgeblichen Organisationen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 140f SGB V einen Koordinierungsausschuss gegründet. Diese Organisationen sind:

Der Koordinierungsausschuss hat unter anderem die Aufgabe, Patientenvertreter*innen für die Gremien auf Landes- und Bundesebene einvernehmlich zu benennen. Er wird unterstützt von einer Stabsstelle.

In den Bundesländern wurden dazu analog Koordinierungsausschüsse gegründet. In Nordrhein-Wesfalen sind derzeit folgenen Organisationen Mitglied im Koordinierungsausschuss:

 

Die Arbeit als Patientenvertreter*in in den Landes-,  Zulassungs- und Berufungsausschüssen, der PID-Kommission sowie der Qualitätssicherung in NRW setzt voraus, dass die entsprechende Person dafür vom Koordinierungsausschuss (KooA NRW) benannt worden ist.

Zur KooA-Geschäftsordnung (Download als PDF)

Der KooA NRW trifft sich mehrmals im Jahr, in der Regel in Düsseldorf. Die Sitzungen sind nichtöffentlich.
Fragen Sie trotzdem gerne nach, wenn Sie mehr wissen möchten zu Inhalten oder Terminen. Gegebenenfalls können wir Ihnen weiterhelfen.