Voraussetzungen


Wann kann ich mich in der Patientenvertretung engagieren? Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

©Mira Moroz/Patientenbeteiligung NRW

Schön, dass Sie sich für die Arbeit der Patientenvertretung interessieren! Auf dieser Seite können Sie sich vorab informieren, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Patientenvertreter*in in NRW werden zu können. Sollte dies der Fall sein, brauchen Sie für Ihre Bewerbung einen sogenannten „Akkreditierungsbogen für sachkundige Personen.“ Diesen erhalten Sie von Ihrer Mitgliedsorganisation oder von uns, der Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung in NRW.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Sie können Patientenvertreterin und Patientenvertreter werden, wenn…

…Sie sich durch Fachkompetenz auszeichnen. Das bedeutet, dass Sie in der Patientenselbsthilfe oder Patientenberatung ehrenamtlich oder beruflich tätig sind.

…Sie ein Verständnis von politischer Interessenvertretung haben. Das heißt, dass Sie den Blick von der eigenen Betroffenheit oder der Einzelfallberatung auf alle Patientinnen und Patienten auf Landesebene richten.

…Sie gerne netzwerken. Dabei verfügen Sie über die Kompetenz und Bereitschaft, die Aufgaben der Patientenvertretung aktiv und gemeinsam in Abstimmung mit anderen Patientenvertreterinnen und -vertretern wahrzunehmen, um eine möglichst wirkungsvolle Vertretung der Interessen von Patientinnen und Patienten zu erreichen.

…Sie unabhängig sind und dies transparent nachweisen. Sie können also zum Beispiel nicht haupt- oder ehrenamtlich bei einer Krankenkasse arbeiten oder als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt tätig sein, da es sonst zu Interessenskonflikten kommen kann.

…Sie oder Ihre Organisation Mitglied in einem bestimmten Verband ist. Folgende Verbände können Patientenvertreterinnen und -vertreter entsenden:

– Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter LAG SB NRW
– Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung
– Sozialverband Deutschland NRW
– Sozialverband VdK NRW
– Gesundheitsselbsthilfe NRW – Wittener Kreis
– Die Landesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen mit Gesundheitsladen Köln und Bielefeld
– Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. mit KOSKON NRW
– Die Verbraucherzentrale NRW

Auch möglich: Ihre lokale Selbsthilfe-Kontaktstelle, sofern sie Mitglied ist in der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.  (DAG)

 

Umgang mit Interessenskonflikten

Unter bestimmten Umständen können Sie nicht in der Patientenvertretung aktiv sein. Insbesondere wenn Interessenskonflikte bestehen, zum Beispiel durch die berufliche Tätigkeit bei einer Krankenkasse oder die Mitgliedschaft bei einer kassenärztlichen Vereinigung. Dann können Sie Patientinnen und Patienten oder Betroffene nicht adäquat vertreten. Im Rahmen eines Akkreditierungsantrags, in dem Sie eine Offenlegungserklärung vorlegen müssen, überprüfen wir Ihre Unabhängigkeit.