Medizinischer Dienst (MD)


Grundsätzliche Fragen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit werden im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) geklärt. 

Ein Verwaltungsrat, der aus Versicherten und Arbeitgebern zusammengesetzt ist, entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten.

Patientenvertreter*Innen und Vertreter*Innen der Pflegeberufe können sich beratend beteiligen.