Kommunale Gesundheitskonferenz
Mit der Einführung des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) zu Beginn des Jahres 1998 wurde die Einrichtung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) zur Pflichtaufgabe der Unteren Gesundheitsbehörden.
Wissenswertes auf einen Blick
Aufgabe: Kommunale Gesundheitskonferenzen legen den gesundheitspolitischen Fokus der Kommune fest. Es werden z.B. Handlungsstrategien und Gesundheitsziele festgelegt.
Themen: Gegenstand der Arbeit der KGK sind alle Themenfelder der gesundheitlichen Versorgung, der gesundheitlichen Prävention und der Gesundheitsförderung, die koordinations- und/oder transparenzbedürftig sind. Die KGK ist ein Konsensgremium, Themen wie auch später die Beschlüsse werden einvernehmlich beschlossen. Die Themenwahl erfolgt nach kommunalen Anforderungen und Bedarfen. So behandeln die Gesundheitskonferenzen ein breites Themenspektrum vor Ort relevanter Problemfelder.
Gesetzliche Grundlage: Die kommunale Gesundheitskonferenz ist im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) – in Kraft getreten am 01.01.1998 – verankert und somit gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune.
Beispiele für Leistungen der Kommunalen Gesundheitskonferenzen:
• Die KGK gibt Handlungsempfehlungen zur Beseitigung von Versorgungsdefiziten.
• stimmt Versorgungsangebote sektorübergreifend ab und leistet einen Beitrag zur Verbesserung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens.
• trägt zur Erschließung kommunaler Ressourcen und zur Ausschöpfung der Handlungsspielräume der verschiedenen beteiligten Professionen, Einrichtungen und Akteure vor Ort bei.
• greift gesundheitsbezogene Themen auf, die sich aus der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ergeben.
Mitglieder: Der Rahmen für die Zusammensetzung der KGK wird in § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschrieben. Zu den Mitgliedern gehören in der Regel Repräsentanten
• der Leistungserbringer (Ärzteschaft, Krankenhäuser, etc.),
• der Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, etc.)
• der Patient*innen (z. B. Selbsthilfegruppen, Einrichtungen für Patientenschutz, etc.),
• des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates oder des Kreistages sowie des Gesundheitsamtes, also der Institutionen, die für eine umfassende Diskussion verschiedenster gesundheitsbezogener Themenfelder notwendig sind.
Die Beteiligung weiterer Einrichtungen bzw. Organisationen liegt in der Zuständigkeit der KGK.
Nehmen Sie Kontakt auf mit der Koordinierungsstelle für Patientenbeteiligung in NRW, wenn Sie sich beteiligen möchten!
Arbeitsgruppen: Das Kernelement der KGK ist die Arbeit in Arbeitsgruppen. Hier erfolgt ein Großteil der inhaltlichen Diskussion wie auch der Konzipierung von Maßnahmen. Dabei können über die Mitglieder der KGK hinaus auch externe Experten zur Mitwirkung berufen werden.
Sitzungsfrequenz: Die Sitzungen der KGK werden jährlich ein bis zwei Mal und zusätzlich nach Bedarf durchgeführt.
Vorsitz: Den Vorsitz der KGK übernimmt ein hochrangiges Mitglied der Kommunalverwaltung. In der Regel ist dies die für Gesundheit zuständige Dezernentin oder der Dezernent.
Anspechpersonen Kommunale Gesundheitskonferenzen in NRW
Städteregion Aachen: Kommunales Gesundheitsmanagement und Prävention, Telefon 0241 5198-5303
Bonn: Herr Oehl, Telefon 0228 772224, E-Mail: kommunale-gesundheitskonferenz@bonn.de
Dortmund: Herr Christoph Neumann, Telefon 0231 50-23535, E-Mail: christophneumann@stadtdo.de
Herne: Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz, Telefon 02331 207-3689
Köln: Telefon 0221 221-24646
Leverkusen: Frau Dorothea Skerhut, Telefon 0214 406-8837, E-Mail: dorothea.skerhut@stadt.leverkusen.de
Lippe: Frau Gudrun Caesar, Telefon 05231 62-1138
Märkischer Kreis: Herr Egger, Telefon: 02352 966-7113, E-Mail: s.egger@maerkischer-kreis.de
Kreis Mettmann: Frau Kirches, Telefon: 02104 99-2260, E-Mail: a.kirches@kreis-mettmann.de
Oberhausen: Frau Johimski, Telefon: 0208 825-2570, E-Mail: bereich.gesundheit@oberhausen.de
Remscheid: Herr Roger Höller, Telefon: 02191 16 2407, E-Mail: roger.hoeller@remscheid.de
Rhein-Erft-Kreis: Herr Rolf Kollmetz, Telefon: 022 71 83-15315, E-Mail: rolf.kollmetz@rhein-erft-kreis.de
Rheinisch-Bergischer-Kreis: Anne Zwicker, Telefon: 02202 13-2208
Warendorf: Petra Lummer, Telefon: 02581 53 – 5302, E-Mail: Petra.Lummer@kreis-warendorf.de
Wuppertal: Frau Sylvia Habiger, Telefon: 0202 5632336, E-Mail: Sylvia.Habiger@stadt.wuppertal.de