Grundlagen


Patientenbeteiligung – Was ist das?

 

Betroffene sollen zu Beteiligten werden, so das Ziel der Gesetzesinitative zur Patientenbeteiligung im Jahr 2004. Die kollektiven Patientenrechte sollten damit gefördert werden und zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beitragen. Dazu wurde der  §140f SGB V  neu ins 5. Sozialgesetzbuch geschrieben und eine Patientenbeteiligungsverordnung erlassen, die die Anforderungen an die sogenannten maßgeblichen Patientenorganisationen definiert. 

Mit dieser Gesetzesänderung wurde die Patientenbeteiligung in vielen wichtigen Gremien beteiligt. Diese Gremien befassen sich mit Fragen rund um die medizinische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Patientenbeteiligung nimmt eine beratende Funktion ein, ist daher bei den Beschlüssen nicht stimmberechtigt. Diese sogenannte Beratungsbeteiligung umfasst Informations-, Mitberatungs- und Antragsrechte.

Die Patientenbeteiligung im Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)

Viele Patientenvertreter*innen nehmen das Informations- und Mitberatungsrecht im G-BA wahr. Hauptaufgabe des G-BA ist es, durch Richtlinien die Inhalte der gesundheitlichen Versorgung genauer zu bestimmen und schließlich zu entscheiden, welche Leistungen von der GKV gezahlt werden. Somit erfüllt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag: Alle gesetzlich versicherten Patienten gut zu versorgen.

Mehr Informationen zum G-BA

 

Gremien in NRW

Bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung prallen sehr unterschiedliche Interessen aufeinander: Es geht um qualitativ gute und sichere medizinische Versorgung, wirtschaftlich zu verwendende Mittel aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten, Verdienstinteressen von Leistungserbringern (Krankenhäuser, Ärzte*innen, etc.) und Industrie und vieles mehr. Um eine optimale Versorgung zu organisieren, werden verschiedene Gremien eingesetzt, die Teilbereiche verhandeln und regeln sollen.

Mehr Informationen zu den Gremien in NRW

 

Offene Plätze 

Sie möchten ehrenamtlich als Patientenvertreter*in tätig sein und suchen noch das passende Gremium, in dem ein Platz frei ist? 

Kontaktieren Sie uns gerne!