Rechtliche Grundlagen






Bedarfsplanungs-Richtlinie

Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird der Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt), den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen […]

Mehr Lesen

 Veröffentlicht am: 22.08.2023

Sozialgesetzbuch § 140f SGB V

Die Beteiligung von Interessenvertretungen der Patient*innen ist geregelt im Sozialgesetzbuch V § 140 f. Relevant für die Beteiligung sind:

Mehr Lesen

 Veröffentlicht am: 17.11.2021

Patientenbeteiligungsverordnung

Gemäß § 140g SGB V ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt , durch Rechtsverordnung maßgebliche Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen zu bestimmen. Das betrifft die Voraussetzungen für die Anerkennung, Erfordernisse and die Organisationsform und die Offenlegung der Finanzierung.

Mehr Lesen

 Veröffentlicht am: 16.11.2021