Rechtliche Grundlagen
Bedarfsplanungs-Richtlinie
Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird der Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt), den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen […]
Mehr LesenVeröffentlicht am: 22.08.2023
Sozialgesetzbuch § 140f SGB V
Die Beteiligung von Interessenvertretungen der Patient*innen ist geregelt im Sozialgesetzbuch V § 140 f. Relevant für die Beteiligung sind:
Mehr LesenVeröffentlicht am: 17.11.2021
Patientenbeteiligungsverordnung
Gemäß § 140g SGB V ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt , durch Rechtsverordnung maßgebliche Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen zu bestimmen. Das betrifft die Voraussetzungen für die Anerkennung, Erfordernisse and die Organisationsform und die Offenlegung der Finanzierung.
Mehr LesenVeröffentlicht am: 16.11.2021