Patientenvertreter*in werden


Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse, Patientenvertreter*in zu werden.

Dazu braucht es folgende Voraussetzungen:

  • Sachkompetenz und/oder Betroffenenkompetenz – Fachkompetenz für die gewählten Gremien und Ausschüsse
  • Einbindung in die maßgeblichen Selbsthilfe- und Beraterorganisationen des Landes Brandenburg oder in die Bundes- und Landesverbände der Selbsthilfe
  • Keine Interessenkonflikte – keine Abhängigkeit von Krankenkassen, medizinischen Einrichtungen oder der Pharmaindustrie
  • Den Wunsch, über die eigene Betroffenheit hinaus etwas für alle Menschen zu bewirken

Dann erfolgt der Prozess der Benennung

  1. Sie sind Mitglied in einem der Verbände der Selbsthilfe oder der maßgeblichen Organisationen oder in Kontaktstellen der Selbsthilfe. Sie können sich dort als Patientenvertreter*in aufstellen lassen. Ihr Verband benennt Sie und gibt Ihre Kontaktdaten an die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung.
  2. Die Koordinierungsstelle wird Ihnen einen Antragsbogen zusenden. Hier geben Sie Ihre vollständigen Daten an und versichern, dass Sie unabhängig arbeiten.
  3. Füllen Sie den Antragsbogen aus. Falls vorher noch nicht bekannt gegeben, nennen Sie die Gremien, für welche Sie benannt werden möchten.
  4. Übergeben Sie den Bogen an Ihre Organisation oder senden Sie ihn direkt an die Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung Brandenburg.
  5. Ihr Antrag wird in der Sitzung des Koordinierungsausschusses Brandenburg besprochen und im Falle eines positiven Entscheids erfolgt Ihre Registrierung  bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG-Selbsthilfe).
  6. Die Koordinierungsstelle kontaktiert Sie nach erfolgter Benennung. Die Benennung erfolgt einvernehmlich. Die Vertreter*innen des Koordinierungsausschusses können in begründeten Fällen von ihrem Veto-Recht Gebrauch machen.
  7. Wenn Sie erfolgreich benannt wurden, erhalten Sie automatisch eine Einladung zum entsprechenden Gremium.

Der gesetzliche Auftrag der Patientenvertretung findet sich in §140f SGB V. Eine Amtszeit als Patientenvertreter*in dauert je nach Gremium zwischen drei und fünf Jahren. Sie können danach erneut benannt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auch hier: Patientenvertretung GB-A





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