Patientenbeteiligungsverordnung


Patientenbeteiligungsverordnung


Veröffentlicht am: 16.11.2021 | Gremium: Rechtliche Grundlagen | Kommentare deaktiviert für Patientenbeteiligungsverordnung


Gemäß § 140g SGB V ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt , durch Rechtsverordnung maßgebliche Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen zu bestimmen. Das betrifft die Voraussetzungen für die Anerkennung, Erfordernisse and die Organisationsform und die Offenlegung der Finanzierung.

Weiterhin ist das BMG ermächtigt, Verfahren zur Patientenbeteiligung zu regeln.

Hiervon hat das BMG mit der Patientenbeteiligungsverordnung vom 19.12.2003 Gebrauch gemacht.

Zum Nachlesen: PatBeteiligungsV – Verordnung zur Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (gesetze-im-internet.de)