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Um den mehr als 70 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stimme zu geben, wurde 2004 die Patientenvertretung im fünften Sozialgesetzbuch verankert.

Die sogenannten maßgeblichen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, die diese Interessen auf Bundesebene vertreten, arbeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben haben sie Mitberatungs- und Antragsrechte.

Dies sind die drei Beraterverbände (Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG), Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP) sowie die im Deutschen Behindertenrat zusammengeschlossenen Verbände. Sie haben einen Koordinierungsausschuss gebildet, der einmal im Monat  tagt und die Patientenbeteiligung im G-BA steuert.

Organisatorisch und inhaltlich unterstützt werden die Patientenvertreter*innen der Organisationen von der Stabsstelle Patientenbeteiligung. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Organisation von Fortbildung und Schulungen, Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene und bei der Ausübung des in § 140f Abs. 2 Satz 5 SGB V genannten Antragsrechts. Die Stabsstelle gehört zur Geschäftsstelle des G-BA.

Hilfreiche Links

Patientenbeteiligung gibt es sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. Erfahren Sie mehr zur Patientenbeteiligung in den Bundesländern:

Hinweis: Aufgeführt sind hier Bundesländer mit eigener Website-Präsenz für die Patientenbeteiligung. Sie werden auf externe Seiten weitergeleitet.

Sprecher*innen der Patientenvertretung beim G-BA

Sprecher des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung:

Dr. Martin Danner (DBR / BAG SELBSTHILFE)

E-Mail: geschaeftsfuehrer@bag-selbsthilfe.de
Telefon: 0211-31006-50

Stellvertretende Sprecherin:

Karin Stötzner (DAG SHG)