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Um den mehr als 70 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stimme zu geben, wurde 2004 die Patientenvertretung im fünften Sozialgesetzbuch verankert.

Die sogenannten maßgeblichen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, die diese Interessen auf Bundesebene vertreten, arbeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben haben sie Mitberatungs- und Antragsrechte.

Organisatorisch und inhaltlich unterstützt werden die Patientenvertreter*innen der Organisationen von der Stabsstelle Patientenbeteiligung. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Organisation von Fortbildung und Schulungen, Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene und bei der Ausübung des in § 140f Abs. 2 Satz 5 SGB V genannten Antragsrechts. Die Stabsstelle gehört zu der Geschäftsstelle des G-BA.

Das Gremiensekretariat der Geschäftsführung ist für die Sitzungsvor- und Nachbereitung des Plenums verantwortlich sowie für die Beschlussvor- und Nachbereitung und das Fristenmanagement der BMG-Prüfungen gemäß § 94 SGB V.

Hilfreiche Links

Patientenbeteiligung gibt es sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. Erfahren Sie mehr zur Patientenbeteiligung in den Bundesländern:

Hinweis: Aufgeführt sind hier Bundesländer, die eine eigene Koordinierungsstelle für die Patientenbeteiligung besitzen. Sie werden auf externe Seiten weitergeleitet.

Sprecher*innen der Patientenvertretung beim G-BA

Sprecher des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung:

Dr. Martin Danner (DBR / BAG SELBSTHILFE)

E-Mail: geschaeftsfuehrer@bag-selbsthilfe.de
Telefon: 0211-31006-50

Stellvertretende Sprecherin:

Karin Stötzner (DAG SHG)