Die sogenannten maßgeblichen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, die diese Interessen auf Bundesebene vertreten, arbeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben haben sie Mitberatungs- und Antragsrechte.
Organisatorisch und inhaltlich unterstützt werden die Patientenvertreter*innen der Organisationen von der Stabsstelle Patientenbeteiligung. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Organisation von Fortbildung und Schulungen, Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene und bei der Ausübung des in § 140f Abs. 2 Satz 5 SGB V genannten Antragsrechts. Die Stabsstelle gehört zu der Geschäftsstelle des G-BA.
Das Gremiensekretariat der Geschäftsführung ist für die Sitzungsvor- und Nachbereitung des Plenums verantwortlich sowie für die Beschlussvor- und Nachbereitung und das Fristenmanagement der BMG-Prüfungen gemäß § 94 SGB V.