Bedarfsplanungs-Richtlinie


Bedarfsplanungs-Richtlinie


Veröffentlicht am: 22.08.2023 | Gremium: Rechtliche Grundlagen | Kommentare deaktiviert für Bedarfsplanungs-Richtlinie


Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung

In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird der Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt), den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Rahmen begründen, sowie der Feststellung eines über- oder unterdurchschnittlichen Versorgungsniveaus.

Nachzulesen unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/4/