Arbeitsaufwand und Vergütung


Der Arbeitsaufwand für die Patientenvertreter*innen ist unterschiedlich, manche Gremien treffen sich nur einmal im Jahr, manche monatlich. Darüber hinaus erhalten Patientenvertreter*innen im Vorfeld Unterlagen, die recht umfangreich sein können. Über diese wird in den Tagungen der Gremien und Ausschüsse diskutiert.

Es erleichtert Ihre Arbeit, sich mit anderen erfahrenen  Patientenvertreter*innen oder in Ihren Verbänden auszutauschen und sich dort Unterstützung zu suchen.

Die Arbeit in den Gremien und Ausschüssen ist ehrenamtlich.

Sie erhalten eine Vergütung nach den Vorgaben des § 140f SGB V wie folgt:

  • Reisekosten nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes,
  • Ersatz des Verdienstausfalls in entsprechender Anwendung des § 41 Absatz 2 SGB IV
  • einen Pauschalbetrag für Zeitaufwand pro Sitzung

Einen Antrag auf Kostenerstattung  4 Wochen vor der Sitzung stellen Sie bitte in dem Gremium, in welchem Sie berufen sind.

Im Falle von Weiterbildungen und Treffen der Patientenvertreter*innen außerhalb der Gremien (z.B. Abstimmungen, Schulungen, Netzwerken) werden über die entsprechenden Gremien die Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz erstattet.





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