Arbeitsaufwand und Vergütung
Der Arbeitsaufwand für die Patientenvertreter*innen ist unterschiedlich, manche Gremien treffen sich nur einmal im Jahr, manche monatlich. Darüber hinaus erhalten Patientenvertreter*innen im Vorfeld Unterlagen, die recht umfangreich sein können. Über diese wird in den Tagungen der Gremien und Ausschüsse diskutiert.
Es erleichtert Ihre Arbeit, sich mit anderen erfahrenen Patientenvertreter*innen oder in Ihren Verbänden auszutauschen und sich dort Unterstützung zu suchen.
Die Arbeit in den Gremien und Ausschüssen ist ehrenamtlich.
Sie erhalten eine Vergütung nach den Vorgaben des § 140f SGB V wie folgt:
- Reisekosten nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes,
- Ersatz des Verdienstausfalls in entsprechender Anwendung des § 41 Absatz 2 SGB IV
- einen Pauschalbetrag für Zeitaufwand pro Sitzung
Einen Antrag auf Kostenerstattung 4 Wochen vor der Sitzung stellen Sie bitte in dem Gremium, in welchem Sie berufen sind.
Im Falle von Weiterbildungen und Treffen der Patientenvertreter*innen außerhalb der Gremien (z.B. Abstimmungen, Schulungen, Netzwerken) werden über die entsprechenden Gremien die Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz erstattet.
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