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Austausch Patientenvertretung Zulassungsausschüsse

Vom: 14. August 2024 Lesezeit: ca. 1 Min.

Am 13. August tauschten sich in Gelsenkirchen Patientenvertreter*innen aus den Zulassungsausschüssen Köln I+II, Düsseldorf I+II, Detmold und Arnsberg I über die Möglichkeiten der Mitwirkung der Patientenvertretung in den Ausschüssen der Bedarfsplanung aus. Dabei stand der Erfahrungsaustausch sowie die Klarstellung von Rechtsgrundlagen im Mittelpunkt der Diskussionen. Zudem wurde erörtert, wie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Patientenorientierung bei Zulassungen sichergestellt werden kann.

 

Patientenvertreter*innen haben in den Zulassungssausschüssen nach §140 f SGB V ein Mitberatungsrecht bei

  • der ausnahmeweisen Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze
  • der Befristung einer Zulassung
  • der Ermächtigung von Ärzt*innen und Einrichtungen.

 

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