Zulassungsausschüsse sind in §96 SGB V gesetzlich fixiert und kümmern sich um die Kassenzulassung von Vertragsärzt*innen, Vertragszahnärzt*innen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB), Ermächtigungen von Krankenhausärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen. Ebenso bestimmen diese, ob eine Zulassung entzogen oder eine Ermächtigung widerrufen werden muss. In NRW gibt es insgesamt acht Zulassungsausschüsse, vier davon im Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und vier weitere im Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung und Westfalen-Lippe, jeweils mit drei Sitzen für Patientenvertreter*innen. Dazu kommen zwei Zulassungsausschüsse für Psychotherapeut*innen mit je vier Sitzen für Patientenvertreter*innen. Zulassungsausschüsse tagen meist einmal im Monat. Im Regelfall dauern die Sitzungen zwischen dreißig bis neunzig Minuten und finden größtenteils vor Ort statt, manche tagen digital.