Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Themen, die die Patientenvertretung in NRW und auf Bundesebene begleitet. Die Artikel werden regelmäßig aktualisiert.
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
+++Update März 2025+++
Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode verständigten sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf die bereits seit längerem diskutierte Entbudgetierung von hausärztlichen Leistungen. Der Bundesrat billigte den Gesetzentwurf Ende Januar. Die Regelung ist Bestandteil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, das durch das Scheitern der Ampel-Koalition in seiner ursprünglichen Form nicht mehr zustande kam. Ebenfalls im nun verabschiedeten Gesetz wurde eine quartalsübergreifende Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Menschen aufgenommen. Zudem werden Hilfsmittelgenehmigungen für Menschen mit Behinderungen entbürokratisiert und Erstattungen durch die GKVen für Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt ohne Altersbegrenzung erleichtert. Gesundheitsregionen und Gesundheitskioske, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehen waren und von Selbsthilfe- und Patientenorganisationen begrüßt wurden, waren bereits während der Ampel-Regierung zurückgenommen worden.
+++Update Juni 2024+++
Mitte April wurde der lang erwartete Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) veröffentlicht. Dieser enthält verschiedene Regelungen. Unter anderem soll die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Veto-Recht erhalten – bislang hat die Patientenvertretung im G-BA ein Mitsprache- und Antragsrecht. Zudem enthält der Entwurf Erleichterungen für Kommunen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. Auch soll die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch eine separate Bedarfsplanung gestärkt werden. Mittels Sonderbedarfszulassungen sollen junge Psychotherapeut*innen dazu ermuntert werden, psychisch kranke Menschen mit Mehrfacherkrankungen, Drogensucht oder Erfahrungen mit dem Strafsystem zu behandeln. Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich bei Anträgen von Kindern und Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung sollen beschleunigt werden. Zudem sollen Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung entbudgetiert, also von mengenbegrenzenden und honorarmindernden Maßnahmen ausgenommen werden. Für chronisch kranke Patient*innen wird es für Ärzt*innen eine quartalsübergreifende Versorgungspauschale geben. Die lange diskutierten Gesundheitskioske, wie auch die Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren sind nicht Teil des Entwurfs.Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) kritisiert in einer Stellungnahme, dass “mit den Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen die wichtigsten in den bisherigen Arbeitsentwürfen für ein Gesundheitsversorungsstärkungsgesetz enthaltenen innovativen Ansätze zur Weiterentwicklung der Primärversorgung in Deutschland aus dem Referentenentwurf gestrichen wurden.” Die BAG Selbsthilfe NRW als maßgebliche Patientenorganisation im G-BA hinterfragt den Mehrwert eines Veto-Rechts für die Patientenvertretung. Stattdessen brauche es strukturelle Stärkung der Patientenvertretung. Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen.
Krankenhausreform in NRW
+++Update März 2025+++
Nachdem im Dezember die 330 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser Feststellungsbescheide erhalten haben, in denen das künftige Leistungsportfolio der jeweiligen Krankenhäuser verbindlich geregelt wird, wurde damit das Krankenhausplanungsverfahren abgeschlossen. Laut nun vorliegenden Bericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) haben jedoch bis zum Berichtsstichtag (10.02.25) rund 20 Prozent der Krankenhäuser (bezogen auf die 526 Standorte landesweit) eine Klage gegen die Feststellungsbescheide eingereicht. Bis zum Stichtag lagen bei den Verwaltungsgerichten 94 Klagen vor. Laut MAGS würden die meisten Klagen eingereicht, weil den Krankenhäusern bestimmte Leistungsgruppen nicht zugewiesen wurden, insbesondere in der Onkologie und Orthopädie. In einigen Fällen gehe es um die generelle Aufnahme einzelner Einrichtungen in den Krankenhausplan. Das Ministerium verweist darauf, dass die Klageverfahren keinen Einfluss auf die Umsetzung des neuen Krankenhausplans haben. Somit wird der Krankenhausplan zum 1. April umgesetzt, mit Übergangsfristen für einzelne Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2025. Einzelne Klagen wurden bereits von den Verwaltungsgerichten abgelehnt, andere waren erfolgreich.
+++Update Dezember 2024+++
Nachdem im Dezember die 330 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser Feststellungsbescheide erhalten haben, in denen das künftige Leistungsportfolio der jeweiligen Krankenhäuser verbindlich geregelt wird, ist das Krankenhausplanungsverfahren damit abgeschlossen. Somit steht nun fest, welches Krankenhaus welche Leistungen anbieten darf. Laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) treten die neuen Regelungen am 1. April 2025 in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen soll es Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2025 geben. Das neue Leistungsangebot aller Krankenhäuser in NRW ist auf den Seiten des MAGS einsehbar. Die Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser mit zusätzlichen Finanzmitteln. So sind in der aktuellen Wahlperiode 2,5 Mrd. € für die Umsetzung veranschlagt.
Ziel der Krankenhausreform ist laut MAGS “die bestmögliche Qualität in der stationären Behandlung für Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.” Hierzu müssen die Krankenhäuser eine Mindestmenge an Fallzahlen je Leistungsgruppen vorweisen können, um so eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sicherstellen zu können. Patienten- und Selbsthilfeorganisationen erkennen die Notwendigkeit der Reform, kritisieren jedoch die Intransparenz im Vergabeverfahren, die bisher nicht erkennbare Evaluation der Maßnahmen unter Aspekten von Qualität der Versorgung und Funktionsfähigkeit der Notfallversorgung und fehlende Mitgestaltungsmöglichkeiten der Patientenorganisationen.
+++Update September 2024+++
Wie werden die Leistungsgruppen in NRW durch die Krankenhausreform neu verteilt? Eine Analyse des Science Media Center Germany (SMC) hält fest, das mit Blick auf die Vergabe der Leistungsgruppen derzeit eine deutliche Konzentrierung in spezialisierten Bereichen erkennbar sei. Etwa jede zehnte Klinik von insgesamt 553 Klinikstandorten bekomme mehr als die Hälfte ihrer beantragten Leistungsgruppen nicht genehmigt. Konkrete Klinikschließungen seien aufgrund der aktuellen Verteilung der neuen Leistungsgruppen bislang allerdings nicht erkennbar.
Die Analyse beruht auf den vorläufigen Entscheidungen des Landes NRW als Ergebnis der aktuellen Anhörungsrunden des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Eine interaktive Karte aller Kliniken samt beantragter und genehmigter Fallzahlen stellt das SMC hier zur Verfügung.
+++Update Juni 2024+++
In NRW schreitet die Krankenhausreform weiter voran. Mitte Mai wurde das Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) gestartet, Mitte Juni wurde das zweite Anhörungsverfahren zu weiteren 60 Leistungsgruppen eröffnet. Zuvor waren die Krankenhäuser dazu aufgerufen, ihr präferiertes Leistungsportfolio zu übermitteln, das anschließend von Krankenkassen und Krankenhäusern verhandelt wurde. Auf Grundlage der Prüfung der Bezirksregierungen hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW (MAGS NRW) Vorschläge zur Vergabe der Leistungsgruppen und Fallzahlen an die Krankenhäuser erarbeitet, die nun in Anhörungen mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Kommunen und den Mitgliedern des Landesausschusses für Krankenhausplanung diskutiert werden. Die hierzu eingehenden Stellungnahmen werden genutzt, um bis Ende des Jahres die Feststellungsbescheide gegenüber den Krankenhäusern final zu formulieren. Selbsthilfe- und Patientenorganisationen aus NRW werden am 5. Juli auf einem digitalen Austauschtermin des MAGS über das Verfahren informiert.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland
+++Update Dezember 2023+++
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll in Anlehnung an den Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNE und FDP von einer gGmbH in eine “dauerhafte, staatsferne und unabhängige” Stiftung überführt werden, “unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen”. Bei der Gestaltung der Stiftung zeigen sich jedoch seit geraumer Zeit viele Baustellen.
Daher gehen die maßgeblichen Patientenorganisationen inzwischen davon aus, dass es zu einer Beratungslücke 2024 kommen werde, die auf lange Verzögerungen, ein spät eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren und die zwischenzeitliche Blockade durch den GKV-Spitzenverband zurückgeführt wird. Derweil hat der größte Teil der 100 Mitarbeiter*innen der UPD laut Deutschen Ärzteblatt Kündigungsschutzklagen gegen die UPD gGmbH eingereicht, da aus ihrer Sicht nicht davon auszugehen sei, dass sie aufgrund der Beratungslücke übernommen werden können. Seit Mitte Dezember ist nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes die UPD offiziell als Stiftung anerkannt worden. Die Genehmigung durch die zuständige Senatsverwaltung für Justiz von Berlin sei auch dadurch zustande gekommen, dass der vorläufige Stiftungsrat zwischenzeitlich auf Vorschlag der Patientenorganisationen zwei Stiftungsvorstände benannt hat, die die Konstitution der Stiftung begleiten sollen. Der Interimsvorstand wird nun mit Stefan Etgeton (zuvor Bertelsmann Stiftung) und Bettina Godschalk (vor Pensionierung Bundesgesundheitsministerium) besetzt. Parallel läuft bis zum 22. Dezember die Bewerbungsfrist für den langfristigen Stiftungsvorstand. Mit der Anerkennung als Stiftung kann nun auch der Stiftungsrat seine Konstituierung beschließen.
Barrierefreiheit von Arztpraxen
+++Update Dezember 2024+++
Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, der im letztem Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiiert wurde und an dem sich auch die Projektstelle der Patientenbeteiligung NRW mit einer Eingabe beteiligt hatte (s. Newsletter Nr. 17), wurde Anfang Dezember von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, und Verena Bentele, Sprecherin des Deutschen Behindertenrates, übergeben. Dieser enthält verschiedene Maßnahmen für die Stärkung einer barrierefreien Gesundheitsversorgung.
Der Aktionsplan wurde von Selbsthilfe- und Patientenorganisationen mehrheitlich kritisiert (s. Newsletter Nr. 20). Die Mitgestaltungsmöglichkeiten waren sehr beschränkt und nicht barrierefrei. Zudem würden laut Organisationen die relevanten Maßnahmen erst “langfristig” implementiert. Es müsse jedoch jetzt gehandelt werden. Eine Stellungnahme der Patientenvertreter*innen in NRW für mehr Barrierefreiheit in der ambulanten Versorgung finden Sie hier.
+++Update September 2024+++
Mehr als 40 Sozial-, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen appellieren in einem Aufruf an die Bundesregierung, die Ziele des Koalitionsvertrages zur Barrierefreiheit umzusetzen und das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu überarbeiten. Dadurch sollen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, u.a. im Gesundheitswesen, zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Derweil hat das Bundesgesundheitsministerium verschiedenen Verbänden eine Maßnahmenübersicht im Rahmen seines Aktionsplans für ein inklusives Gesundheitswesen zur Stellungnahme vorgelegt. Das Bündnis inklusives Gesundheitswesen kritisiert hierbei, dass die 133 Maßnahmen nicht darauf eingehen, mit welchen Ressourcen und in welchen konkreten Zeiträumen die Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
+++Update Dezember 2023+++
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seit Mitte Oktober dazu aufgerufen, sich bis zum 16. Dezember an der Erarbeitung des sogenannten Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen auf der Website des BMG zu beteiligen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales äußerten Selbsthilfeverbände Kritik an dem Vorgehen des BMG. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Aktionsplans seien sehr beschränkt und nicht barrierefrei. Es habe schon viele Aktionspläne gegeben, jetzt sei es Zeit für die gesetzliche, verpflichtende Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben zur Barrierefreiheit.
Die Koordinierungsstelle und der Koordinierungsausschuss NRW beteiligen sich mit einer Eingabe am Aktionsplan, in der u.a. eine stärkere Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Bedarfsplanung gefordert wird.
Krankenhausreform auf Bundesebene
+++Update Dezember 2024+++
Am 22. November passierte das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) den Bundesrat. Da sich die Mehrheit des Bundesrates gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen hatte, kann die Krankenhausreform zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Krankenhausreform soll eine bessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie und den Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern sicherstellten. Sie enthält 65 Leistungsgruppen, die Strukturvorgaben zu Personal und technischer Ausstattung definieren sollen. Die Bundesländer ordnen die Leistungsgruppen den Kliniken bis Ende 2026 zu, die dann nur entsprechende Leistungsgruppen anbieten dürfen. Zudem erhalten Kliniken durch die Reform Vorhaltevergütungen. Auch werden durch die Reform sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (“Level 1i-Krankenhäuser”) geschaffen. Ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro soll die Krankenhäuser bei der Umsetzung der Reform in den kommenden zehn Jahren unterstützen, der von Länder und Bund paritätisch finanziert wird. Die Bundesmittel sollen aus dem Gesundheitsfonds entnommen werden, der hauptsächlich von Beiträgen gesetzlich Versicherter gespeist wird. Die eigentlichen Reformschritte sollen bis 2029 abgeschlossen sein.
Die BAG Selbsthilfe als maßgebliche Patientenorganisation kritisiert in einer Stellungnahme unter anderem, dass die “vorgesehene Verteilung zwischen Vorhaltepauschalen und DRG mit 60/40 (…) leider keine Entökonomisierung der Medizin zur Folge haben (wird).” Der Sozialverband VdK hinterfragt in einer Stellungnahme die geplante Finanzierung des Transformationsfonds: “Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Mrd. Euro aufbringen soll, um die deutsche Krankenhauslandschaft zu reformieren” (s. Newsletter Nr. 20).
+++Update September 2024+++
Der im Juni veröffentlichte Krankenhaus Rating Report des rwi – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung kommt zu dem Ergebnis, dass die Strukturoptimierung im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser mittelfristig verbessern könnte. Die Autor*innen der Studie gehen davon aus, dass durch das KHVVG der Anteil an Krankenhäusern im roten Rating-Bereich im Jahr 2030 bei 24 Prozent liegen wird – ohne KHVVG könnten bis 2030 gar 48 Prozent der Kliniken einer erhöhten Insolvenzgefahr ausgesetzt sein.
Mitte Mai wurde von der Bundesregierung der Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag hat Ende Juni stattgefunden, Ende September wurden Expert*innen im Gesundheitsausschuss angehört.
+++Update Juni 2024+++
Mitte Mai wurde von der Bundesregierung der Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag hat nun Ende Juni stattgefunden. Das Gesetz zielt auf eine bessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie und den Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern. Bislang werden Behandlungen im Krankenhaus durch diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) berechnet, nun soll ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung durch Vorhaltepauschalen vergütet werden, um den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser zu nehmen. Die Qualität der Versorgung soll zudem durch Kriterien für 65 Leistungsgruppen (LG) definiert werden. Sogenannte “sekorenübergreifende Versorgungseinrichtungen” sollen eine Schnittstelle der ambulanten und stationären Versorgung bilden. Ein Transformationsfonds soll die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitstellen. Die Reform soll nach Plan am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) als maßgebliche Patientenorganisation sieht in einer Stellungnahme die Notwendigkeit einer grundlegenden Krankenhausreform. Es müssten dabei jedoch stärker als im Entwurf vorgesehen die Patientensicherheit und die Zugänge zur medizinischen Versorgung sichergestellt sein. Regionale Besonderheiten bei der stationären Versorgung müssten berücksichtigt werden, wie auch der Erhalt von Fachklinken, “da sonst die Versorgung besonderer Erkrankungen nicht mehr sichergestellt sein wird.” Die Qualität der Versorgung solle durch unabhängige Auditor*innen erfolgen, und nicht durch die Krankenhäuser selbst.
+++Update März 2024+++
Ende Februar konnte der von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Vermittlungsausschuss eine Einigung zum vom Bundestag beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetz erzielen. Nachdem mehrere Bundesländer den Gesetzentwurf zunächst abgelehnt hatten, empfahl nun der Vermittlungsausschuss dem Bundesrat, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen. Dem kam der Bundesrat Ende März nach. Insbesondere die Zusage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), einen Transformationsfonds für Krankenhäuser einzurichten, hatte am Ende zur Zustimmung der Bundesländer im Vermittlungsausschuss beigetragen. Das Krankenhaustransparenzgesetz beinhaltet einen Krankenhausatlas, der die Bürger*innen über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informieren soll.
Bundesklinikatlas
+++Update Juni 2024+++
Mitte Mai ging der im Krankenhaustransparenzgesetz beschlossene Bundesklinikatlas online. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sollen Bürger*innen “schnell und verständlich erfahren, welche Klinik welche Leistung mit welcher Qualität anbietet.” So können beispielsweise Krankenhäuser mit Standorten, deren Bettenzahl, Zertifikate, die Fallzahlen und die Zahl der Pflegekräfte abgerufen werden. Im späteren Verlauf sollen Qualitätsdaten zu den Komplikationsraten von Eingriffen sowie die Zuordnung der Krankenhäuser in Level und Leistungsgruppen integriert werden. Nach anfänglicher Kritik an der fehlenden Nutzerfreundlichkeit des Atlas wurde dieser im Juni aktualisiert. So sind nun Krankheiten und Behandlungen nach den 20 wichtigsten Eingriffen benannt – nicht wie zuvor nach OPS-Codes und ICD 10/11-Klassifikationen.
Qualitätssicherung
+++Update März 2025+++
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant, Ergebnisse aus den Verfahren der sogenannten datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS) auf einem Online-Portal für Patient*innen niedrigschwellig aufzubereiten. Dies geht aus der im Januar veröffentlichten Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz hervor, die Anfang 2026 in Kraft tritt. Im Fokus stehen dabei Qualitätsergebnisse aus der ambulanten Versorgung. Damit sollen Patient*innen die Qualität verschiedener Leistungserbringer besser vergleichen können. Was hinter der DeQS steht und wie sich Patientenvertreter*innen einbringen können, erfahrt ihr auf unserer Website. Welche weiteren Vorhaben der G-BA im Laufe des Jahres bearbeiten möchte, erfahrt ihr hier.
+++Update September 2024+++
Ab kommendem Jahr wird in NRW für sechs Jahre ein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung (QS) in der ambulanten Psychotherapie erprobt, bevor es bundesweit umgesetzt werden soll. Dazu laufen nun die Vorbereitungen. So sind seit Anfang September Psychotherapeut*innen in NRW verpflichtet, ihre Patient*innen über die anstehende Datenerfassung zu informieren. Künftig müssen für alle Patient*innen ab 18 Jahre, die ihre Psychotherapie regulär beendet haben, bestimmte Angaben dokumentiert und übermittelt werden. Zudem sollen Ergebnisse einer Patientenbefragung in das QS-Verfahren eingebunden werden.
In einem Begleitgremium zum QS-Verfahren werden auch Patientenvertreter*innen die Ergebnisse aus dem Test-Verfahren bewerten, NRW ist mit einer Patientenvertreterin im Gremium vertreten.
+++Update März 2024+++
Ab 2025 soll in einem regional begrenzten Testlauf ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren zur Messung der Qualität in der ambulanten Psychotherapie erprobt werden. Hierfür wurde Nordrhein-Westfalen vom G-BA als Testregion ausgewählt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren wird nun laut Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft, ob die geplanten fallbezogenen Dokumentationen und Patientenbefragungen funktionieren. Ziel des QS-Verfahrens sei es, “die Behandlungsqualität bei Kurz- und Langzeittherapien transparent zu machen und zu fördern, die patientenorientierte Kommunikation zu verbessern und die Partizipation der Patientinnen und Patienten am Behandlungsprozess zu stärken.”
Die Datengestützten Qualitätssicherungsverfahren dienen der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Versorgung. In NRW werden derzeit 13 medizinische Verfahren durch die Qualitätssicherung begleitet. Zuständig ist hierfür die Landesarbeitsgemeinschaft der Datengestützten Qualitätssicherung. In dieser können sich auch Patientenvertreter*innen einbringen. Möchten Sie sich als Patientenvertreter*in für eine Verbesserung der Qualität in der Behandlung einsetzen? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!
elektronische Patientenakte
+++Update März 2025+++
Eigentlich sollte die elektronische Patientenakte nach einer Testphase in Modellregionen am 15. Februar bundesweit starten. Der Start musste nun jedoch wegen technischer Probleme verschoben werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte in einem Brief an die Gesellschafter der gematik, der der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorliegt, mit, dass der sogenannte bundesweite Roll-Up erst Anfang des 2. Quartals erfolgen könne. Für die Einführung müsste sich die ePA zunächst in den Modellregionen bewähren, zudem müssten weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit umgesetzt werden.
+++Update Dezember 2024+++
Bevor die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit startet (s. Newsletter Nr. 18), soll diese ab dem 15. Januar 2025 in 100 Praxen und vier Krankenhäusern in NRW sowie weiteren medizinischen Einrichtungen in Hamburg und Franken für vier Wochen getestet werden. Ab dem 15. Februar 2024 soll die ePA dann flächendeckend in Deutschland eingeführt werden.
Versicherte erhalten derzeit von ihren Krankenkassen Post, in der sie über die Einführung der ePA und ihre Widerspruchsrechte informiert werden. Auf der Jahrestagung der Patientenbeteiligung NRW bemängelten Patientenvertreter*innen, dass die Schreiben der Krankenkassen häufig zu knapp ausfielen und Informationen zur Nutzung der ePA fehlen würden.
Ohne Widerspruch werden die Versicherten im Rahmen des neuen Opt-Out-Verfahrens automatisch in die ePA ab 15. Januar aufgenommen. Ein Widerspruch ist zu einem späteren Zeitpunkt jedoch noch möglich.
+++Update März 2024+++
Nachdem der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz verabschiedet hatte, wurden diese nun auch vom Bundesrat angenommen, sodass beide Gesetze am Tag der nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten können.
Das DigiG beinhaltet die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte
(ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bei Widerspruchsmöglichkeit; das
GDNG soll die Nutzung von Gesundheitsdaten (u.a. aus der ePA) für
gemeinwohlorientierte Zwecke erleichtern.
Bedarfsplanung
+++Update März 2025+++
Der G-BA hat eine Evaluation der Bedarfsplanungsreform veröffentlicht. Durch die Reform wurden 2019 erstmals sozioökonomische Daten und Morbiditätsindikatoren als Kennwerte für die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung eingesetzt. Grundsätzlich hätte sich die Reform bewährt, auch wenn es beim Morbiditätsfaktor anwendungsbezogene Grenzen gebe. Die Berücksichtigung von sozioökonomischen Faktoren habe sich als schwierig erwiesen, da in Deutschland die Datenlage insbesondere im kleinräumigen Bereich schlecht sei.
+++Update September 2024+++
Um die Bildung von Teams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im ländlichen Raum zu erleichtern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelungen zu den in der ASV einzuhaltenden Distanzen innerhalb der ASV-Teams Ende August gelockert. So müssen Fachärzt*innen, die nur bei Bedarf zum ASV-Team hinzugezogen werden, mit ihrem Standort nicht mehr eine maximale Entfernung von 30 Fahrminuten zum Kernteam aufweisen.
Die ASV ist ein Versorgungsangebot für Patient*innen mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Spezialisierte Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei zusammen.
+++Update März 2024+++
Auf Antrag des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales in NRW (MAGS NRW) wird es in NRW zukünftig 24,5 weitere Sitze zur Kassenzulassung von Psychotherapeut*innen geben. Die Entscheidung hierzu wurde in den Landesausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Westfalen-Lippe unter Beteiligung der Patientenvertreter*innen durch entsprechende Bedarfspläne vorbereitet. Das MAGS machte von §103 SGB V Gebrauch, nach dem es die Möglichkeit hat, Zulassungsbeschränkungen entsprechend der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA in strukturschwachen oder ländlichen Regionen aufzuheben. Bisher hat nur Schleswig-Holstein das rechtliche Instrument neben NRW angewendet. Die Sitze verteilen sich wiefolgt:
- 3 Sitze Märkischer Kreis
- 5 Sitze Gelsenkirchen
- 3 Sitze Kreis Borken
- 8,5 Sitze Kreis Paderborn
- 3 Sitze Kreis Düren
- 2 Sitze Kreis Heinsberg
Laut MAGS wurden zunächst nur die Planungsbereiche in den Blick genommen, die die niedrigsten Versorgungsgrade aufgeweisen. Es sollen jedoch Anträge zu weiteren Planungsbereichen folgen.
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