Am 8. September waren rund 28 Interessierte aus Selbsthilfe- und Patientenorganisationen der Einladung der Projektstelle gefolgt, sich auf einer Online-Veranstaltung über die Einflussmöglichkeiten der Patientenvertretung auf die Niederlassung von Vertragsärzt*innen zu informieren.
Nach der Begrüßung durch die Projektstelle vermittelte Sabine Wolter (Koordinierungsausschuss der Patientenorganisationen in NRW / Verbraucherzentrale NRW) den rund 30 Teilnehmenden Grundlagen zur Bedarfsplanung. Die Bedarfsplanung regelt, wie Vertragsarztsitze in Regionen verteilt werden. Die Kennzahlen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, die von Landesausschüssen in Bedarfspläne übersetzt werden. In Zulassungsausschüssen entscheiden Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen über die Anträge von Ärzt*innen auf einen Kassensitz. In den verschiedenen Gremien besitzt die Patientenvertretung ein Mitspracherecht.
Anschließend gewährte Uwe Nölke als Patientenvertreter im Zulassungsausschuss Arnsberg II im Gespräch mit der Projektstelle Einblicke in die Arbeit des Gremiums. Auch wenn die Mitwirkungsmöglichkeiten im Gremium begrenzt seien, motiviere ihn das Thema und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmenden Vor- und Nachteile eines möglichen Stimmrechts für Patientenvertreter*innen sowie Hürden und Möglichkeiten, die Barrierefreiheit in der ambulanten Versorgung sicherzustellen.
Interessen Sie sich für die Mitwirkung in einem Zulassungsausschuss als Patientenverter*in? Dann informieren Sie sich gerne auf unserer Website und vereinbaren einen Info-Termin mit uns!