Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nach § 96 und § 97 SGB V


Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nach § 96 und § 97 SGB V


Veröffentlicht am: 19.11.2021 | Gremium: Gremien und Ausschüsse | Kommentare deaktiviert für Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nach § 96 und § 97 SGB V


In den Zulassungs- und Berufungsausschüssen nehmen Patientenvertreter*innen an den Sitzungen zur Zulassung von Sonderbedarf oder zur Ermächtigung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen tel. Auch für die Klärung, ob eine Praxis versorgungsrelevant ist und nachbesetzt werden darf, haben Patientenvertreter*innen eine beratende Funktion neben Vertretern der Kassen, der Ärzte und der KVBB.