Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nach § 96 und § 97 SGB V
Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nach § 96 und § 97 SGB V
Veröffentlicht am: 19.11.2021 | Gremium: Gremien und Ausschüsse | Kommentare deaktiviert für Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nach § 96 und § 97 SGB V
In den Zulassungs- und Berufungsausschüssen nehmen Patientenvertreter*innen an den Sitzungen zur Zulassung von Sonderbedarf oder zur Ermächtigung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen tel. Auch für die Klärung, ob eine Praxis versorgungsrelevant ist und nachbesetzt werden darf, haben Patientenvertreter*innen eine beratende Funktion neben Vertretern der Kassen, der Ärzte und der KVBB.
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