Lenkungsgremium DeQS gemäß DEQS-Richtlinie


Lenkungsgremium DeQS gemäß DEQS-Richtlinie


Veröffentlicht am: 19.11.2021 | Gremium: Gremien und Ausschüsse | Kommentare deaktiviert für Lenkungsgremium DeQS gemäß DEQS-Richtlinie


Das Lenkungsgremium ist das Entscheidungsgremium für die Aufgaben gemäß §§ 5 und 6 der DeQS-Richtlinie (DeQS-RL), für die administrativen Aufgaben und technisch-organisatorische Durchführung im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung für die Planung, Organisation und Durchführung der datengeschützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung.

Das Lenkungsgremium ist das oberste verantwortliche Gremium für die Aufgaben im Rahmen der DeQS-RL. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung und Besetzung der Fachkommissionen, die Entscheidung über die Einleitung und Durchführung von Stellungnahmeverfahren und Maßnahmen sowie die Genehmigung der von der LAG-eQSH-Geschäftsstelle erstellten Berichte für das IQTIG und den GB-A

Das Lenkungsgremium ist paritätisch mit Vertretern der Organisationen der Leistungserbringer sowie der Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen besetzt. Der Verband der Privaten Krankenkassen, die Ärztekammer und die Organisationen der Pflegeberufe werden beteiligt. Landeszahnärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer werden zu den Sitzungen eingeladen, soweit ihre Belange thematisch berührt sind. Zur Wahrung der Interessen der Patient*innen sowie chronisch kranker und behinderter Menschen erhalten Patientenvertreter*innen ein Mitberatungsrecht.

Zum Nachlesen: Richtlinie zur datengeschützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung