Erweiterter Landesausschuss nach § 116b Absatz 3 SGB V


Erweiterter Landesausschuss nach § 116b Absatz 3 SGB V


Veröffentlicht am: 19.11.2021 | Gremium: Gremien und Ausschüsse | Kommentare deaktiviert für Erweiterter Landesausschuss nach § 116b Absatz 3 SGB V


Im Erweiterten Landesausschuss werden Anträge zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach §116b SGB V bearbeitet. Dabei soll die qualifizierte ambulante Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose, Tuberkulose oder speziellen Tumorerkrankungen in der Fläche sichergestellt werden. Die Patientenvertreter*innen beraten über die Zulassung der Antragsteller mit.

Zum Nachlesen: Weitere Informationen zur spezialärztlichen Versorgung beim GB-A



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