Erweiterte Landesausschüsse befassen sich mit Zulassungsanträgen von Ärzteteams zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§116b SGB V). Dabei geht es insbesondere um die Behandlung schwer therapierbarer, komplexer und seltener Erkrankungen, für die eine spezielle fachärztliche Qualifikation notwendig ist. Dazu gehören Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Tuberkulose und HIV/AIDS. Grundsätzlich sollen sowohl ambulant tätige Vertragsärzt*innen als auch Krankenhausärzt*innen an der (ambulanten) Versorgung dieser Patientengruppen teilnehmen.
Patientenvertreter*innen haben ein Mitberatungsrecht. In NRW gibt es zwei erweiterte Landesausschüsse (Nordrhein und Westfalen-Lippe). Diese setzen sich aus den Mitgliedern der Landesausschüsse der Bedarfsplanung und – erweitert – der Krankenhausgesellschaft NRW zusammen. Die möglichen neun Patientenvertreter*innen je erweitertem Landesausschuss werden über ein digitales Umlaufverfahren an den Entscheidungen beteiligt.