Versorgung findet für Patient*innen statt. Sie wird von allen Versicherten gemeinsam finanziert. Die Patient*innen sind durch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen diejenigen, die die Veränderungen im Gesundheitswesen wortwörtlich am eigenen Körper, ihrem Nervenkostüm und im eigenen Geldbeutel spüren. Patient*innen haben Versorgungs- und Behandlungsinteressen, die berücksichtigt werden müssen, beispielsweise mit Blick auf die Barrierefreiheit und die Auffindbarkeit und Zugewandtheit von Versorgungseinrichtungen. Sie haben ein Recht darauf, in der politischen Auseinandersetzung beteiligt zu werden und bringen durch ihren Erfahrungshintergrund und ihre gesundheitliche Betroffenheit und den systematischen Blickwinkel der Versorgten wichtige Expertise in die Entscheidungsfindung ein. Durch ihre Beteiligung werden Entscheidungen im Gesundheitswesen inhaltlich bereichert und Versorgungsangebote verbessert.
Patient*innen werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens beteiligt. Wenn sie sich in Gremien engagieren, spricht man von Patientenvertretung. Die Patientenvertretung vieler dieser Gremien ist mit § 140 f SGB V im Jahr 2004 gesetzlich fixiert worden.