Ihre Fragen – unsere Antworten!
Ich möchte mich gerne für Patienteninteressen engagieren, aber weiß nicht, wo ich anfangen soll. Was kann ich tun?
Direkt einen Infotermin mit der Projektstelle der Patientenbeteiligung in NRW vereinbaren!
Was ist der Unterschied zwischen Patientenbeteiligung und Patientenvertretung?
Patientenbeteiligung ist ein allgemeinerer Begriff. Er verweist auf alle Möglichkeiten sich als Patient*innen in Entscheidungsprozesse direkt einzubringen. Patientenvertretung meint, dass man sich für andere Menschen einsetzt und nicht nur eigene Interessen vertritt. Dies geht in der Regel mit dem Engagement in Gremien einher. Hierfür ist in den meisten Fällen ein Benennungsverfahren notwendig.
Ich möchte mich im Gemeinsamen Bundesausschuss engagieren. Er wird hier aber gar nicht aufgeführt.
Die Benennung zur Patientenvertretung in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird auf Bundesebene organisiert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ich möchte mich engagieren, aber befürchte, nicht ausreichend Wissen mitzubringen. Ist das ein Problem?
Wichtig ist, die Bereitschaft mitzubringen, sich neues Wissen anzueignen. Die Projektstelle der Patientenbeteiligung in NRW unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Informationen für das Engagement zu erhalten und sich durch Fortbildungen weiterzuentwickeln.
Wer finanziert das alles eigentlich?
Für die Aufwandsentschädigungen in den verschiedenen Gremiensitzungen sind die jeweiligen Geschäftsstellen zuständig, die beispielsweise an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und Gesetzlichen Krankenversicherung angedockt sind.
Das Projekt zur Koordinierung und Vernetzung der Patientenbeteiligung in NRW wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finanziert.
Ich möchte in ein Gremium der Bedarfsplanung und Qualitätssicherung. Dafür muss ich Mitglied einer maßgeblichen Patienten- oder Selbsthilfeorganisation sein. Was ist das?
Die Patientenbeteiligungsverordnung regelt, welche Organisationen die Belange der Patient*innen sowie chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten dürfen. Als Patientenvertreter*in müssen Sie oder Ihr Verein Mitglied einer solchen Organisation sein. In manchen Fällen kann auch eine indirekte Mitgliedschaft ausreichen – zum Beispiel, wenn Sie sich in einer Selbsthilfegruppe engagieren, die wiederum Mitglied einer der maßgeblichen Organisationen ist. Die Organisationen werden entsprechend ihrem Aufbau entweder als Betroffenenorganisation oder als Beraterorganisation bezeichnet.
Betroffenenorganisationen sind in Nordrhein-Westfalen:
- Sozialverband Deutschland Landesverband NRW e.V. (SoVD NRW)
- Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e.V. (VdK NRW)
- Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V. (LAG SELBSTHILFE NRW)
- Gesundheitsselbsthilfe NRW
- Landesverband „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben NRW“ e.V. (ISL NRW)
- Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW (Netzwerk NRW)
Beratungsorganisationen in Nordrhein-Westfalen:
- Verbraucherzentrale NRW e.V.
- Koordination der Selbsthilfe-Unterstützung durch Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen (KOSKON NRW)
- PatientInnenstellen in NRW
Vertreter*innen dieser Organisationen bilden den Koordinierungsausschuss der Patientenorganisationen in NRW (KooA NRW), der unter anderem über die Benennung der Patientenvertreter*innen in Gremien entscheidet.
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