Die elektronische Patientenakte in der neuen Primärversorgung (Teil II – digital)

Anmeldungen sind weiter unten möglich.
Seit letztem Jahr müssen Krankenhäuser und Arztpraxen die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend anwenden. Viele Menschen nutzen sie jedoch nicht. Das liegt oft an Schwierigkeiten bei der Einrichtung und weil sie nicht genug darüber wissen.
Das Bundesgesundheitsministerium möchte, dass die ePA eine zentrale Rolle im geplanten Primärversorgungssystem erhält, in dem die Hotline 116 117 und Primärversorungspraxen den Zugang der Patient*innen zur Versorgung durch Ersteinschätzungen steuern sollen. Durch die ePA könnte beispielsweise die digitale Ersteinschätzung auf der ePA gespeichert und Daten aus der ePA für die Ersteinschätzung bereitgestellt werden.
Im ersten Teil des diesjährigen Think‑Tanks im Juni haben wir euch Grundlagen zum geplanten Primärversorgungssystem vermittelt. Gemeinsam haben wir überlegt, wie die ePA für die Patient*innen nützlich sein kann, wenn sie in einem neuen Primärversorgungssystem eingesetzt wird.
Im nun stattfindenden zweiten Teil wollen wir die Ergebnisse weiterentwickeln und überlegen, wie diese in eine patientenorientierte Primärversorgung einfließen können.
Weitere Informationen gibt es in der hier verlinkten Einladung. Eine barrierearme Variante findet ihr hier.