Die Berechnung von Reisekosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall richtet sich für die Gremien der Bedarfsplanung, der Qualitätssicherung und der PID-Kommission nach der Entschädigung für ehrenamtlich Tätige. Diese ist in §41 SGB IV geregelt. Für alle sonstigen Gremien gibt es derzeit keine allgemeingültigen Vorgaben.
Die Aufwandsentschädigung soll einen gewissen Ausgleich schaffen für die Zeit, die Sie mit der Vorbereitung und dem Besuch einer Sitzung verbringen. Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach einer Bezugsgröße, wird jährlich neu berechnet und beträgt zurzeit (Stand November 2022) ca. 60 € pro Sitzungstag. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass die Aufwandsentschädigung als steuerpflichtige Einnahme gilt.
Verdienstausfall können die Patientenvertreter*innen beantragen, die angestellt oder selbstständig arbeiten. Sind Sie angestellt, erledigt dies Ihr Arbeitgeber, der Sie ja auch für die Tätigkeit freistellen muss. Sind Sie selbstständig, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen durch die Tätigkeit in der Patientenvertretung eine Einnahme entgangen ist.