Am 13. April tauschten sich auf Einladung der Projektstelle Patientenbeteiligung NRW die Patientenvertreter*innen der PID-Kommissionen in Deutschland zu Patientenperspektiven auf die Präimplantationsdiagnostik (PID) aus. Gemeinsam mit den zuständigen Koordinierungsstellen der Patientenvertretung in den Bundesländern reflektierten die Teilnehmenden den Umgang mit schwer abwägbaren Fällen in den Kommissionen sowie mit Fällen, die von den PID-Kommissionen unterschiedlich bewertet werden.
Zudem gab Maike Jung als Patientenvertreterin in der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) in einem Vortrag einen Einblick in die Arbeit der GEKO. Diese beurteilt genetische Eigenschaften in verschiedenen medizinischen Zusammenhängen wie bspw. bei der Durchführung von Analysen genetischer Proben und der vorgeburtlichen Risikoabklärung, womit sie ethische Themen behandelt, die auch die Arbeit der PID-Kommissionen beeinflussen.
PID ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter einer Frau. Sie darf nach Änderung des Embryonenschutzgesetzes (ESCHG) ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten angewendet werden. Nach Inkrafttreten des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes 2011 und der Präimplantationsdiagnostikverordnung 2014 haben sich deutschlandweit fünf PID-Kommissionen konstituiert.
Die PID-Kommission NRW entscheidet über Anträge zur Durchführung von Präimplantationsdiagnostik in einem in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Zentrum. In der Kommission sitzen neben vier ärztlichen Mitgliedern, einer sachverständigen Person für Ethik, einer sachverständigen Person für Recht auch zwei Patientenvertreter*innen plus zwei Stellvertreter*innen. Die Kommission tagt in NRW sechs Mal im Jahr für je zwei Stunden und ist bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt.