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Vorbereitung und Benennungsprozess

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Aufgaben, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Engagement als Patientenvertreter*in. Unter nachfolgendem Link können Sie einsehen, in welchen Gremien derzeit Patientenvertreter*innen gesucht werden. Wurde ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie doch einen Infotermin mit der Projektstelle der Patientenbeteiligung NRW!

Welche Aufgaben habe ich als Patientenvertreter*in?

Als Patientenvertreter*in engagieren Sie sich in Gremien. Hierzu gehört, an Sitzungsterminen teilzunehmen und sich mit anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen zu einem Thema zu beraten. Wichtig ist, sich auf die Sitzungen vorzubereiten, diese nachzubereiten und sich hierfür mit anderen Patientenvertreter*innen abzustimmen. Machen Sie von Ihrem Mitberatungsrecht Gebrauch! Sie können Sachverhalte oder Kenntnisse einbringen, die für die Beratung relevant sind, z.B. über die örtliche Versorgungssituation. Sie können aber auch kritische Nachfragen stellen oder Ihre Sicht auf den Sachverhalt aus Patientenperspektive schildern. Lassen Sie sich Umstände, Sachverhalte oder Entscheidungsprozedere erklären, die Sie nicht verstehen.

Wie werde ich Patientenvertreter*in?

Wenn man sich als Patientenvertreter*in engagieren möchte, sollte man sich vorab einige Fragen stellen, um für sich zu klären, wie man sich konkret einbringen kann und möchte:

  • Wie viel Zeit kann und will ich für den Einsatz als Patientenvertreter*in zur Verfügung stellen?
  • Sind mir finanzielle Aufwandsentschädigungen wichtig?
  • Welche persönlichen Fertig- und Fähigkeiten bringe ich mit und wie lassen sich diese am besten einsetzen?
  • Gibt es ein bestimmtes Thema, das mich antreibt? Eignet sich für dessen Bearbeitung ein bestimmtes Beteiligungsformat besser als andere?
  • Bestehen vor Ort Barrieren, die mein Ehrenamt ggf. einschränken könnten? Was kann getan werden, um die Barrieren abzubauen?
  • Möchte ich mich digital engagieren, um z.B. Anfahrtswege einzusparen, oder ist mir die Präsenz vor Ort für das soziale Miteinander wichtiger?
  • Benötige ich den Austausch mit anderen Engagierten oder kann ich mir vorstellen, auch alleine in einem Gremium als Patientenvertreter*in zu sitzen? Reicht es mir, mitreden und Themen artikulieren zu können, oder ist mir ein Stimmrecht bei Abstimmungen wichtig?

Die Arbeit in den Gremien der Bedarfsplanung, Qualitätssicherung sowie in der PID-Kommission setzt voraus, dass Sie dafür vom Koordinierungsausschuss für Patientenbeteiligung in NRW (KooA NRW) benannt worden sind. Um benannt zu werden, müssen Sie zunächst einen Akkreditierungsbogen ausfüllen. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Organisation oder der Projektstelle der Patientenbeteiligung in NRW. Zudem ist ein persönliches Kennenlernen erforderlich. Ihre Amtszeit als Patientenvertreter*in endet nach drei Jahren. Sie können danach erneut benannt werden.

Für die anderen Gremien gibt es kein einheitliches Verfahren. Hier lohnt es sich, sich direkt mit den Geschäftsstellen der Gremien in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen können Sie auch bei der Projektstelle der Patientenbeteiligung in NRW erhalten.

Welchen Nutzen habe ich?

Mit Ihrem Engagement als Patientenvertreter*in setzen Sie sich für die Interessen und Rechte von Personen ein, die gesundheitlich eingeschränkt sind und eine starke Stimme benötigen. Patienteninteressen zu vertreten ist somit ein wichtiger Beitrag für die Gemeinwohlorientierung des Gesundheitswesens! Über das Engagement können Sie auch neue Kontakte zu interessanten gesellschaftlichen Akteuren und Gleichgesinnten knüpfen. Neben Ihnen engagieren sich viele andere Menschen aus den Betroffenen- und Beratungsorganisationen in den Gremien der Bedarfsplanung. Viele Patientenvertreter*innen engagieren sich zudem, um Informationen zur Bedarfsplanung und anderen Gesundheitsthemen aus erster Hand zu erhalten. So bekommen Sie zum Beispiel direkt mit, wo nachweislich Ärzt*innen fehlen, und welche*r Ärzt*in in Ihrem Ort eine Praxis übernehmen. Durch das Engagement können Sie sich zu guter Letzt selbst weiterentwickeln und Ihre Fähigkeiten, wie beispielsweise rhetorische Fertigkeiten, ausbauen.

Wie hoch ist der Arbeitsaufwand?

Pauschal ist es nicht möglich, den Arbeitsaufwand zu beziffern, da die verschiedenen Gremien unterschiedlich häufig tagen. Angaben zu den jeweiligen Gremien finden Sie unter „Was ist Patientenbeteiligung?“

Gibt es eine Aufwandsentschädigung?

Die Berechnung von Reisekosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall richtet sich für die Gremien der Bedarfsplanung, der Qualitätssicherung und der PID-Kommission nach der Entschädigung für ehrenamtlich Tätige. Diese ist in §41 SGB IV geregelt. Für alle sonstigen Gremien gibt es derzeit keine allgemeingültigen Vorgaben.

Die Aufwandsentschädigung soll einen gewissen Ausgleich schaffen für die Zeit, die Sie mit der Vorbereitung und dem Besuch einer Sitzung verbringen. Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach einer Bezugsgröße, wird jährlich neu berechnet und beträgt zurzeit (Stand November 2022) ca. 60 € pro Sitzungstag. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass die Aufwandsentschädigung als steuerpflichtige Einnahme gilt.

Verdienstausfall können die Patientenvertreter*innen beantragen, die angestellt oder selbstständig arbeiten. Sind Sie angestellt, erledigt dies Ihr Arbeitgeber, der Sie ja auch für die Tätigkeit freistellen muss. Sind Sie selbstständig, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen durch die Tätigkeit in der Patientenvertretung eine Einnahme entgangen ist.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wenn man sich für Patient*innen einsetzen möchte, ist es wichtig, unabhängig von Leistungserbringern und Kostenträgern zu sein. Für einige Gremien (zum Beispiel die Gremien der Bedarfsplanung, Qualitätssicherung und die PID-Kommission) wird zudem vorausgesetzt, Mitglied einer sogenannten maßgeblichen Selbsthilfe- oder Patientenorganisationen zu sein. Das sind Organisationen, die durch den Gesetzgeber dazu berufen wurden, die Interessen von Patient*innen durch ihre Mitglieder in entsprechenden Gremien zu vertreten. In NRW sind dies:

  • SoVD NRW
  • VdK NRW
  • LAG Selbsthilfe NRW
  • Gesundheitsselbsthilfe NRW
  • ISL NRW
  • Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW
  • Verbraucherzentrale NRW
  • KOSKON NRW
  • PatientInnenstellen in NRW

Zudem ist es für diese Gremien wichtig, sich durch Betroffenheit und/oder durch Fachkompetenz auszuzeichnen.

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