Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung dient der Patientensicherheit. Umso wichtiger ist es, dass Patient*innen und ihre Vertretungen die Qualität der Versorgung gemeinsam mit anderen Akteuren überprüfen und Verbesserungen aus Patientensicht vorantreiben können. Über die Möglichkeiten, als Patientenvertreter*in in der Qualitätssicherung mitzuwirken, informierten sich am 21. Januar rund 40 Mitglieder aus Selbsthilfe- und Patientenorganisationen in NRW auf einer digitalen Veranstaltung der Projektstelle Patientenbeteiligung NRW.
Cordula Mühr, die als Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss die Entwicklung der Qualitätssicherung maßgeblich mitgeprägt hat, skizzierte in ihrem Impulsvortrag die Zielsetzungen von Qualitätssicherung in der Gesundheitsversogung: Neben der Patientensicherheit ist Qualitätssicherung auch relevant für die Effizienz und den Erhalt eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems. Durch Transparenz in der Qualitätsberichterstattung können Patient*innen souverän Entscheidungen darüber treffen, wo sie sich behandeln lassen möchten. Cordula Mühr hob die Bedeutung von sektorenübergreifender Qualitätssicherung hervor, die bislang jedoch nur in einzelnen medizinischen Verfahren in Deutschland praktiziert wird.
Christian Seer, Referent bei der Landesarbeitgemeinschaft Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung in NRW (LAG DeQS NRW), stellte anschließend die Möglichkeiten dar, sich als Patientenvertreter*in in der LAG DeQS für mehr Qualität in der Versorgung einzusetzen. Qualitätssicherung findet für bestimmte medizinische Verfahren statt, zum Beispiel zur Hüftgelenkversorgung. Für jedes Verfahren gibt es eine Fachkommission, die die Berichte der Leistungserbringer prüft und bei Bedarf die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens empfiehlt. Patient*innen bzw. ihre Vertretungen haben in den Fachkommissionen ein Mitspracherecht.
Carola Sraier, langjährige Patientenvertreterin in der bayerischen Fachkommission zur Hüftgelenkversorgung, gewährte anhand ihrer eigenen Gremienerfahrung einen Einblick in die Tätigkeitsfelder der Patientenvertreter*innen. Hilfreich für die Mitwirkung in den Gremien ist laut Carola Sraier das Interesse an Zahlen zur Auswertung der Qualitätsberichte. Auch Vorerfahrungen als Qualitätsbeauftragte oder Patientenfürsprecher*in helfen, die Qualitätsberichte der Leistungserbringer zu interpretieren, Auffälligkeiten zu identifizieren und ein Stellungnahmeverfahren zu beantragen.
Abschließend benannte Jan Kaßner (Projektstelle Patientenbeteiligung NRW) die Voraussetzungen dafür, sich in einer Fachkommission als Patientenvertreter*in zu engagieren. Obligatorisch ist eine Mitgliedschaft in einer maßgeblichen Selbsthilfe- und Patientenorganisation. Interessierte müssen zudem nachweisen, dass sie sich unabhängig von Kostenträgern, Leistungserbringern und Gesundheitswirtschaft für Patient*innen einsetzen, ein Mindestmaß an Sachkunde vorweisen und sich zwecks Austausch und Fortbildung im Netzwerk der Patientenvertretung in NRW engagieren möchten.
Sie interessiert das Thema Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung? Sie haben vielleicht schon selbst einmal beruflich oder als Patient*in Erfahrungen mit der Qualität gesammelt und wollen sich hierzu mit Ihrer Fach- und Betroffenen-Expertise einbringen? Dann vereinbaren Sie gerne einen Infotermin mit uns!