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Austausch Patientenvertretung PID-Kommissionen

PID-Kommission © Projektstelle Patientenbeteiligung NRW 2025

Vom: 29. September 2025 Lesezeit: ca. 1 Min.

Am 26. September organisierte die Projektstelle Patientenbeteiligung NRW auf Wunsch der Patientenvertreter*innen der PID-Kommission NRW einen digitalen Austausch mit den Patientenvertreter*innen aller PID-Kommissionen in Deutschland. Dabei diskutierten die Patientenvertreter*innen und die verantwortlichen Koordinierungsstellen der Bundesländer die unterschiedlichen Sitzungsgestaltungen, das Zustimmungsverhalten der Kommission zu den vorliegenden Anträgen sowie aktuelle ethische und politische Entwicklungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID).

PID ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter einer Frau. Sie darf nach Änderung des Embryonenschutzgesetzes (ESCHG) ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten angewendet werden. Nach Inkrafttreten des Präimplantationsdiagnostik-Gesetzes 2011 und der Präimplantationsdiagnostikverordnung 2014 haben sich deutschlandweit fünf PID-Kommissionen konstituiert. Die PID-Kommission entscheidet über Anträge zur Durchführung von Präimplantationsdiagnostik in einem in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Zentrum. In der Kommission sitzen neben vier ärztlichen Mitgliedern, einer sachverständigen Person für Ethik, einer sachverständigen Person für Recht auch zwei Patientenvertreter*innen plus zwei Stellvertreter*innen. Die Kommission tagt in NRW sechs Mal im Jahr für je zwei Stunden und ist bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt.

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