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Abstimmungstreffen der Patientenvertretung in der Bedarfsplanung

© Patientenbeteiligung NRW 2024

Vom: 25. Juni 2025 Lesezeit: ca. 1 Min.

Die Bedarfsplanung befasst sich mit der Frage, wo sich wie viele Vertragsärzt*innen niederlassen dürfen. Zuständig sind dafür verschiedene Gremien (Landes-, Zulassungs- Berufungsausschüsse), in denen Patientenvertreter*innen ein Mitspracherecht haben.

Auf dem jährlichen Abstimmungstreffen der Patientenvertreter*innen aus der Bedarfsplanung tauschten sich am 28. Mai 16 Patientenvertreter*innen über aktuelle Themen der Bedarfsplanung aus. Die Grundlage bildeten ein Input von Günter Hölling zur Tätigkeit des Landesausschusses Westfalen-Lippe sowie ein Input der Projektstelle zur Barrierefreiheit in der Bedarfsplanung.

Anschließend reflektierten die Teilnehmenden u.a. die Situation in der psychotherapeutischen Versorgung, die Unterscheidung von Patientenbedarfen und -bedürfnissen, die Möglichkeiten der Patientenvertretung zur Schaffung von Barrierefreiheit sowie Fortbildungsthemen für dieses Jahr.

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