Die Bedarfsplanung befasst sich mit der Frage, wo sich wie viele Vertragsärzt*innen niederlassen dürfen. Zuständig sind dafür verschiedene Gremien (Landes-, Zulassungs- Berufungsausschüsse), in denen Patientenvertreter*innen ein Mitspracherecht haben.
Auf dem jährlichen Abstimmungstreffen der Patientenvertreter*innen aus der Bedarfsplanung tauschten sich am 28. Mai 16 Patientenvertreter*innen über aktuelle Themen der Bedarfsplanung aus. Die Grundlage bildeten ein Input von Günter Hölling zur Tätigkeit des Landesausschusses Westfalen-Lippe sowie ein Input der Projektstelle zur Barrierefreiheit in der Bedarfsplanung.
Anschließend reflektierten die Teilnehmenden u.a. die Situation in der psychotherapeutischen Versorgung, die Unterscheidung von Patientenbedarfen und -bedürfnissen, die Möglichkeiten der Patientenvertretung zur Schaffung von Barrierefreiheit sowie Fortbildungsthemen für dieses Jahr.