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Austausch Patientenvertretung PID-Kommission

© Pixabay 2024

Vom: 30. Oktober 2024 Lesezeit: ca. 1 Min.

Am 29. Oktober tauschten sich Patientenvertreter*innen aus der PID-Kommission NRW über die Tätigkeit der Patientenvertretung in der Kommission aus. So reflektierten die Patientenvertreter*innen die Notwendigkeit von Kriterien zur Feststellung einer schwerwiegenden Erbkrankheit, die neben dem hohen Risiko einer Fehl- oder Todgeburt die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik erlaubt. Zudem diskutierten die Patientenvertreter*innen die derzeit hohen Kosten zur Antragstellung sowie Möglichkeiten, die Vertretungen der beiden Patientenvertreterinnen besser in das Geschehen der Kommission einzubinden.

Präimplantationsdiagnostik (kurz PID) ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter einer Frau. Sie darf nach Änderung des Embryonenschutzgesetzes (ESCHG) ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten angewendet werden. Ob die PID zulässig ist, entscheidet eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission (§ 3a ESCHG in Verbindung mit § 4 der Präimplantationsdiagnostik-Verordnung).

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