RÜCKBLICK
Rückblick auf die Koordinierung der Patientenbeteiligung in Berlin
Lang ist es her: Gerhard Schröder war noch Kanzler, als der Bundestag das Gesundheitsmodernisierungsgesetz beschloss – und damit die Patientenbeteiligung auf Bundes- und Landesebene. Seit 2004 ist diese im Sozialgesetzbuch festgeschrieben, in § 140f SGB V.
Mit der Patientenbeteiligungsverordnung wurde genauer geregelt, welche Organisationen anerkannt sind für die Patientenbeteiligung. Auf Landesebene gründeten sieben Selbsthilfe- und Patientenorganisationen den Koordinierungsausschuss Patientenbeteiligung Berlin. Die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. übernahm die Koordination – für viele Jahre ehrenamtlich.
Das änderte sich 2020: Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege machte eine hauptamtliche Koordination möglich und fördert seitdem die Koordinierungsstelle Patientenvertretung Berlin durch das “Integrierte Gesundheits- und Pflegeprogramm” (IGPP). Diese Förderung gewährleistet es, neue Patientenvertreter:innen zu gewinnen, diese zu vernetzen und die Öffentlichkeit zu informieren.
Seit 2023 erstattet der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Aufwendungen für koordinierende Maßnahmen, wie es in § 140f SGB V vorgesehen ist. Diese Erstattung beschränkt sich aber auf wenige Aufgaben wie die Sitzungsvorbereitung für einzelne Gremien. Der Großteil der Aufgaben wird weiter durch den Senat finanziert.
2024 feierte die Patientenvertretung bundesweit 20-jähriges Jubliläum. Der Patientenbeauftragte lud zu einem Festakt ein – hier gab die Berliner Patientenvertretung einen Einblick in die Beteiligung auf Landesebene.