PROJEKTFÖRDERUNG

Förderung durch den Berliner Senat

Der Berliner Senat macht die Koordinierungsstelle Patientenvertretung möglich: Seit 2020 fördert die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege die Koordinierung durch eine:n hauptamtliche:n Mitarbeiter:in. Diese Förderung erfolgt im “Integrierten Gesundheits- und Pflegeprogramm” (IGPP) des Senats.

Die Koordinierung umfasst zwei Hauptaufgaben:

  • Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Patientenvertreter:innen
  • Stärkung kollektiver Patientenrechte

Gewinnung und Qualifizierung

Bei mehr als 20 Gremien mit über 80 Plätzen für Patientenvertreter:innen in Berlin werden dauernd interessierte und engagierte Personen für diese ehrenamtliche Tätigkeit gesucht. Eine wichtige Aufgabe des Projekts ist es daher, die Öffentlichkeit über Patientenbeteiligung zu informieren – und ehrenamtliche Patientenvertreter:innen zu gewinnen und für ihre Aufgabe zu qualifizieren.

Stärkung kollektiver Patientenrechte

Die Rechte der Patientenvertreter:innen in den Gremien sind durch Gesetze und Richtlinien geregelt – aber noch ungenügend. Viele Patientenanliegen können in den Gremiensitzungen alleine nicht ausreichend eingebracht werden. Wichtig ist es daher, die aktiven Patientenvertreter:innen mit anderen Akteur:innen im Gesundheitswesen stärker zu vernetzen. Das gilt für die Vernetzung mit anderen Menschen mit chronischen Erkrankungen innerhalb und außerhalb der Selbsthilfe, aber etwa auch mit der Berliner Patientenbeauftragten sowie den Koordinierungsstellen in anderen Bundesländern.