GREMIEN

Gremien auf Landesebene

Im Land Berlin gibt es verschiedene Gremien mit Patientenbeteiligung.

Die Beteiligungsrechte der Patientenvertretungen umfassen

  • ein Mitberatungsrecht
  • und das Recht zur Anwesenheit bei der Beschlussfassung.

Ein Mitentscheidungsrecht ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Landesausschuss nach § 90 SGB V

Stichwort: Bedarfsplan des Landes Berlin

Die Kassenärztlichen Vereinigungen Berlin und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und einen Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen.

Zu den Aufgaben der Landesausschüsse zählt insbesondere die Beratung und gegebenenfalls Entscheidung über den Bedarfsplan des Landes, den die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen aufstellen.

Erweiterter Landesausschuss nach § 116b Abs. 3 SGB V

Stichwort: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Der erweiterte Landesausschuss verabschiedet die Vorgaben für das Antragsverfahren zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV).

Im SGB V werden auch besondere Versorgungserfordernisse für spezifische Krankheiten oder schwerwiegende Verlaufsformen von Krankheiten geregelt und in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) detailliert beschrieben.

Nach o.g. Paragraphen umfasst eine ASV die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Dabei soll die qualifizierte ambulante Versorgung von Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose, Tuberkulose oder speziellen Tumorerkrankungen organisiert und sichergestellt werden.

Die Patientenvertreter:innen beraten über die Zulassung der Antragstellenden mit.

Erledigungsausschuss des Erweiterten Landesausschusses nach § 116 b Abs. 3 SGB V

Der Erledigungsausschuss des erweiterten Landesausschusses ist das eigentliche Arbeitsgremium, in dem die Antragsvorlagen erarbeitet werden, die dann dem erweiterten Landesausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

Zulassungs- & Berufungsausschuss nach § 96 SGB V

Stichwort: Zulassungen von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen

In den Zulassungs- und Berufungsausschüssen nehmen die Patientenvertreter:innen an den Sitzungen zur Zulassung als Sonderbedarf oder Ermächtigung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen teil.

Auch für die Abklärung, ob eine Praxis versorgungsrelevant ist und nachbesetzt werden darf, haben die Patientenvertretungen beratende Funktion neben Vertreter:innen der Kassen, der Ärzte und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.

Gemeinsames Landesgremium für Berlin nach § 90a SGB V

Stichwort: Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung

Ziel und Aufgabe des gemeinsamen Landesgremiums ist es, Abstimmungsprozesse zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung konstruktiv zu begleiten und zu beeinflussen.

Zu diesem Zweck kann das Landesgremium unter anderem Stellungnahmen zur Aufstellung und Anpassung der Bedarfspläne für die medizinische Versorgung der Bevölkerung abgeben sowie zu Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Stellung beziehen, die sich mit einer Über- oder Unterversorgung beschäftigen.

Vorsitzende des gemeinsamen Landesgremiums ist Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

Das gemeinsame Landesgremium hat Arbeitsgruppen zu verschieden Themen wie zum Beispiel Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen eingerichtet.

Illustration: Ka Schmitz