EHRENAMT

Patientenvertretung

Patientenvertretung ist ein Ehrenamt.

Die gesetzliche Grundlage ist der § 140 f SGB V. Hier sind die Gremien mit Patientenbeteiligung benannt und die Mitwirkungsrechte der Patientenvertreter:innen beschrieben.

Wie werde ich Patientenvertreter:in?

Interessierte Personen bzw. deren Verbände müssen Mitglied in einer der sogenannten maßgeblichen Organisationen sein. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Patientenvertreter:in. Entsprechende Organisationen im Land Berlin sind:

Akkreditierung und Benennung

Die genannten Organisationen bilden den Koordinierungsausschuss auf Landesebene und nehmen bei entsprechender Eignung der Person die Akkreditierung vor. Auch erfolgen nach Möglichkeit Benennungsvorschläge für die konkrete Gremienarbeit auf Landesebene, die anschließend dem Koordinierungsausschuss des Bundes zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Kriterien für Patientenbeteiligung

  • Patientenvertreter:innen bringen durch die Einbindung in entsprechende Organisationen die kollektive Erfahrung von Patient:innen in die Gremienarbeit ein.
  • Patientenvertretung erfordert Sachkunde: Um die Belange von Patient:innen angemessen zu vertreten ist eine Fachkompetenz in der Patientenselbsthilfe bzw. Patientenberatung erforderlich, die über die individuelle Betroffenheit bzw. die Einzelfallberatung hinaus geht.
  • Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Patientenvertreter:in ist die Unabhängigkeit von den Leistungsträgern des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und von Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen.

Weiterführende Links

NAKOS – Grundlagen der Patientenbeteiligung
Gemeinsamer Bundesausschuss – Leitbild Patientenbeteiligung