KOORDINIERUNGSAUSSCHUSS

Koordinierungsausschuss Patientenbeteiligung Berlin

Im Koordinierungsausschuss Patientenbeteiligung entscheiden die maßgeblichen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen über wesentliche Fragen der Beteiligung von Patientenvertreter:innen in Berlin.

Maßgebliche Organisationen

In Deutschland sind vier maßgebliche Selbsthilfe- und Patientenorganisationen für die Patientenbeteiligung anerkannt. Die maßgeblichen Organisationen werden in der Patientenbeteiligungsverordnung genannt.

Auf Landesebene sind entsprechend diese Organisationen anerkannt, die gemeinsam den Koordinierungsausschuss Patientenbeteiligung Berlin bilden:

Sprecherinnen

Der Koordinierungsausschuss hat zwei seiner Mitglieder als ehrenamtliche Sprecherinnen ernannt:

Aufgaben

Die Aufgaben und die Arbeitsweise des Koordinierungsausschusses sind in der Geschäftsordnung festgelegt. Zentrale Aufgaben sind:

  • Abstimmung von wesentlichen Fragen der Patientenvertretung
  • Akkreditierung von Patientenvertreter:innen und Benennung für einzelne Gremien
  • Förderung des Austauschs und der Vernetzung der Berliner Patientenvertreter:innen

Die Sitzungen werden durch die Koordinierungsstelle Patientenvertretung organisiert.