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Zur Herstellung des Einvernehmens bei Benennungsentscheidungen und weiteren Aufgaben hinsichtlich der Patientenbeteiligung haben die anerkannten maßgeblichen Organisationen den Koordinierungsausschuss (KooA) gegründet. Dieser tagt regelmäßig.

Der Koordinierungsausschuss hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. In der Geschäftsordnung des KooA wurden bestehende Verfahrensanweisungen zusammengefasst und aktualisiert.

Der Koordinierungsausschuss hat eine federführende Stelle – die Koordinierungsstelle – benannt, welche den KooA in seiner Arbeit unterstützt.