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Überblick

Im Land Brandenburg können Sie als Patientenvertreter*innen in folgenden Gremien und Ausschüssen mitberaten:

Landessausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach § 90 SGB V

Der Landesausschuss plant den Bedarf und stellt Über- und Unterversorgung in den Planungsregionen fest. Nach eigenständiger Prüfung kann der Landesausschuss bei drohender Unterversorgung einer Region mit einer Arztgruppe beschließen, dass die KVBB im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages handeln muss. Die Rechtsgrundlage zur Beteiligung ist der §90 SGB V. Patientenvertreter*innen haben ein Mitberatungsrecht.

Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nach § 96 und § 97 SGB V

In den Zulassungs- und Berufungsausschüssen nehmen Patientenvertreter*innen an den Sitzungen zur Zulassung von Sonderbedarf oder zur Ermächtigung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen tel. Auch für die Klärung, ob eine Praxis versorgungsrelevant ist und nachbesetzt werden darf, haben Patientenvertreter*innen eine beratende Funktion neben Vertretern der Kassen, der Ärzte und der KVBB.

Erweiterter Landesausschuss nach § 116b Absatz 3 SGB V

Im Erweiterten Landesausschuss werden Anträge zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach §116b SGB V bearbeitet. Dabei soll die qualifizierte ambulante Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose, Tuberkulose oder speziellen Tumorerkrankungen in der Fläche sichergestellt werden. Die Patientenvertreter*innen beraten über die Zulassung der Antragsteller mit.

Zum Nachlesen: Weitere Informationen zur spezialärztlichen Versorgung beim GB-A

Gemeinsames Landesgremium nach §90a SGB V

Das Landesgremium ist ein gemeinsames Gremium aus Vertreter*innen der Landesregierung, der KVBB, der Landesverbände der Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft sowie eines/r Patientenvertreter*in. Das Landesgremium kann Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung abgeben und Modellprojekte initiieren.

Lenkungsgremium DeQS gemäß DEQS-Richtlinie

Das Lenkungsgremium ist das Entscheidungsgremium für die Aufgaben gemäß §§ 5 und 6 der DeQS-Richtlinie (DeQS-RL), für die administrativen Aufgaben und technisch-organisatorische Durchführung im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung für die Planung, Organisation und Durchführung der datengeschützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung.

Das Lenkungsgremium ist das oberste verantwortliche Gremium für die Aufgaben im Rahmen der DeQS-RL. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung und Besetzung der Fachkommissionen, die Entscheidung über die Einleitung und Durchführung von Stellungnahmeverfahren und Maßnahmen sowie die Genehmigung der von der LAG-eQSH-Geschäftsstelle erstellten Berichte für das IQTIG und den GB-A

Das Lenkungsgremium ist paritätisch mit Vertretern der Organisationen der Leistungserbringer sowie der Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen besetzt. Der Verband der Privaten Krankenkassen, die Ärztekammer und die Organisationen der Pflegeberufe werden beteiligt. Landeszahnärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer werden zu den Sitzungen eingeladen, soweit ihre Belange thematisch berührt sind. Zur Wahrung der Interessen der Patient*innen sowie chronisch kranker und behinderter Menschen erhalten Patientenvertreter*innen ein Mitberatungsrecht.

Zum Nachlesen: Richtlinie zur datengeschützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung

Medizinischer Dienst

Ergebnis des MDK-Reformgesetzes im Jahr 2021 ist eine Neuorganisation des Medizinischen Dienstes mit dem Ziel der Stärkung ihrer Objektivität und Unabhängigkeit von den Krankenkassen. Alle Beratungs- und Begutachtungsaufgaben bleiben bestehen.

Neu ist die Interessenvertretung durch Delegierte aus den Verbänden der Patienten- und Pflegebeteiligung im Verwaltungsrat (VR) des Medizinischen Dienstes auf Bundes- und Landesebene.

Zum Weiterlesen: MDK-Reform

Weitere Möglichkeiten der Mitarbeit von Patientenvertreter*innen

Es gibt weitere Gremien und Ausschüsse, die eine Patientenbeteiligung ermöglichen, zum Beispiel

Landeskrankenhausbeirat, Gremien zur Leitlinienerstellung, Mitarbeit in Foren der Patientensicherheit, Ethik-Kommission.

Die Patientenvertreter können in den Gremien mitberaten und haben das Recht, Anträge zu stellen. Sie haben bei Entscheidungen aber kein Stimmrecht.

Kontaktieren Sie uns – werden Sie Patientenvertreter*in !

Kontakt

Einladung zur Mitarbeit im Koordinierungsaauschuss und/oder als Patientenvertreter
Einladung zur Mitarbeit im KooA und/oder als Patientenvertreter*in