GRUNDLAGEN

Gesetzliche Grundlage

Die zentrale gesetzliche Grundlage zur Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten bildet der § 140 f SGB V. Hier ist geregelt, wo Beteiligung stattfindet, wie diese konkret aussieht und wer genau sich beteiligen kann.

Der Koordinierungsausschuss

In Berlin wird die Beteiligung von Patientenvertreter:innen durch einen Koordinierungsausschuss (KooA) organisiert und begleitet, an dem folgende maßgebliche Organisationen im Sinne von § 140f Abs. 3 SGB V beteiligt sind:

  • Sozialverband Deutschland – Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Landesverband Berlin – Brandenburg e.V.
  • Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.
  • selko e.V.  – Dachverband der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Berlin
  • Verbraucherzentrale Berlin e.V.
  • Gesundheitsladen Berlin-Brandenburg e.V. – Mitglied im Dachverband BAGP
  • Netzwerk behinderter Frauen Berlin e. V.

Sitzungen des Koordinierungsausschusses

Der Koordinierungsausschuss tagt ca. vier Mal pro Jahr. In den Sitzungen werden Patientenvertretungen akkreditiert und Benennungsvorschläge für Vakanzen in Gremien auf Landesebene vorgenommen. Diese werden dem Koordinierungsausschuss auf Bundesebene zur Beschlussfassung zugeleitet.

Die Sitzungen des Koordinierungsausschuss Berlin werden durch die koordinierende Stelle organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, gemeinsam mit den Sprecherinnen des Koordinierungsausschusses moderiert und anschließend protokolliert. Pandemiebedingt finden die KooA-Berlin Sitzungen derzeit ausschließlich online statt.

Infomaterialien

Broschüre „Patientenvertretung in Berlin. Informationen zu einem besonderen Ehrenamt“ (PDF)

Broschüre „Die Patientenvertretung“ (Leichte Sprache) (PDF)

Video in Deutscher Gebärdensprache (145 MB)

Illustration: Ka Schmitz