
Patient:innen eine Stimme geben
Wer das Gesundheitswesen gestaltet, sollte wissen, was Patient:innen wirklich brauchen.
Patient:innen, chronisch kranke und behinderte Menschen kennen die gesundheitliche Versorgung aus eigener Erfahrung. Dieses Erfahrungswissen ist unverzichtbar, wenn Versorgungsangebote, Strukturen und gesundheitspolitische Entscheidungen weiterentwickelt werden.
Patientenbeteiligung sorgt dafür, dass diese Perspektive dort einfließt, wo wichtige Entscheidungen über die gesundheitliche Versorgung vorbereitet und getroffen werden.
Was bedeutet Patientenbeteiligung?
Seit 2004 ist die Beteiligung von Patient:innen in wichtigen Gremien und Ausschüssen des Gesundheitswesens gesetzlich verankert. Auf Bundesebene sowie in Baden-Württemberg wirken Patientenvertreter:innen in unterschiedlichen Gremien und Ausschüssen mit. Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem in § 140f SGB V sowie im Landesgesundheitsgesetz Baden-Württemberg.
Patientenvertreter:innen bringen die Erfahrungen, Interessen und Bedürfnisse von Patient:innen sowie von chronisch kranken und behinderten Menschen in die Beratungen ein. Damit ergänzen sie die Perspektiven anderer Akteur:innen im Gesundheitswesen um das Wissen derjenigen, die Versorgung selbst erleben.
Welche Beteiligungsrechte bestehen, hängt vom jeweiligen Gremium ab. Auf Bundesebene verfügen Patientenvertreter:innen beispielsweise im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch über kein Stimmrecht. Auf Landesebene können die Beteiligungsrechte in einigen Ausschüssen darüber hinausgehen: In Baden-Württemberg besitzen die ständigen Mitglieder z.B. der Landesgesundheitskonferenz ein Stimmrecht.
So können Erfahrungen und Anliegen von Patient:innen unmittelbar in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einfließen.
Erfahrung wird Expertise. Expertise wird Beteiligung.
Patientenbeteiligung in Baden-Württemberg
Die Patientenvertreter:innen in Baden-Württemberg werden von den maßgeblichen Organisationen der Patientenvertretung und Selbsthilfe benannt.
Dazu gehören:
- Fachgruppe Selbsthilfe im PARITÄTISCHEN
- Landesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen Baden-Württemberg (LAGP)
- LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V.
- Selbsthilfekontaktstellen LAG KISS/SEKiS Baden-Württemberg e.V.
- Sozialverband Deutschland (SoVD) Landesverband Baden-Württemberg
- Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Für die Mitwirkung in einem Gremium oder zu einem Beratungsthema erfolgt eine Benennung über die dafür vorgesehenen Strukturen der Patientenbeteiligung in Baden-Württemberg.
Die Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung Baden-Württemberg
Patientenvertretung ist eine anspruchsvolle ehrenamtliche Aufgabe. Unterschiedliche Gremien, fachliche Fragestellungen und rechtliche Rahmenbedingungen erfordern Information, Austausch und gute Vernetzung.
Die Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung Baden-Württemberg unterstützt Patientenvertreter:innen bei ihrer Arbeit und bietet eine landesweite Anlaufstelle für Fragen rund um die Patientenbeteiligung.
Zu unseren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Gewinnung und Einbindung von Patientenvertreter:innen,
- die Bündelung und Weitergabe relevanter Informationen,
- die Bereitstellung von Informationen zu Gremien der Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik,
- die Vernetzung und der Austausch von Patientenvertreter:innen, insbesondere durch Informations- und Austauschtreffen, sowie
- Fortbildungsangebote für Patientenvertreter:innen.
Unser Ziel ist es, ehrenamtliche Patientenvertreter:innen in ihrer Arbeit zu unterstützen und dazu beizutragen, dass die Perspektive von Patient:innen im Gesundheitswesen Baden-Württembergs Gehör findet.